Alltagsschummelei Kleine Sünden
Ein Gespräch mit dem Rechtsexperten Wolfgang Büser
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- Heute schon gesündigt? Das Gesetz zumindest ist auch bei Kavaliersdelikten ziemlich humorlos. (teliko82 | flickr | cc by-nc 2.0)
Es gibt Dinge im Alltag, die "macht man halt so", und am liebsten denkt man sich auch nichts dabei. Aber wer den Handwerker ohne Rechnung beschäftigt, bei der Steuererklärung großzügig mit den gefahrenen Kilometern umgeht oder ein Glas aus der Kneipe mitgehen lässt, riskiert Ärger mit dem Gesetz. Denn das ist selbst bei sogenannten Kavaliersdelikten ziemlich humorlos.
Und so kann ein Kneipensouvenir am Ende nicht nur schöne Erinnerungen wecken, sondern auch einen ziemlich faden Nachgeschmack. Denn wird der Diebstahl zur Anzeige gebracht, droht ein Bußgeld in Form von 10 bis 30 Tagessätzen, erklärt Rechtsexperte Wolfgang Büser.
Wem gehört das Geld im Glücksbrunnen?
Nicht ganz so eindeutig geht es im folgenden Fall zu: Wer Geld aus einem "Glücksbrunnen" mopst hat eigentlich nichts zu befürchten, weil der Münzenwerfer das Eigentum an dem Geldstück "aufgegeben" hat. Damit sind die Münzen im Brunnen herrenlos. Allerdings liegt der Brunnen auf irgendjemandes Territorium und der wiederum könnte dadurch Eigentum an den Geldstücken erworben haben. Stellt dieser Eigentümer Strafanzeige, droht die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von zehn bis fünfzehn Euro.
DRadio Wissen spricht mit Wolfgang Büser über die kleinen und großen Schummeleien des Alltags, die zwar vielleicht nicht der liebe Gott, aber bisweilen das Gesetz bestraft.