Mittwoch, 19. Juni 2013

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Apple Garantiert zu wenig  

Jürgen Kuri von der Computerzeitschrift c't über die einjährige Garantie von Apple

Das Apple-Logo im Apple-Store in der 5th Avenue in New York.
Das Apple-Logo im Apple-Store in der 5th Avenue in New York. (picture alliance / dpa | Sven Hoppe)

Apple steht wegen seiner einjährigen Garantie in der Kritik. EU-Justizkommissarin Viviane Reding verweist auf das EU-Recht, das Hersteller zu einer zweijährigen Gewährleistung verpflichte. Apple-Verkäufer aber würden die Verbraucher nicht über die ihnen nach EU-Recht zustehende Gewährleistung aufklären, sondern nur die einjährige von Apple freiwillig eingeräumte Garantiezeit bewerben.

Apple steht unter dem Verdacht, seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern zu täuschen. Es geht um die bei Apple übliche einjährige Garantie, die mit "Apple Care" je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann.

Normal zwei Jahre

Dies reicht nach Ansicht der EU-Justizkommissarin Viviane Reding nicht aus. Das EU-Recht verpflichte Hersteller zu einer zweijährigen Gewährleistung. Apple-Verkäufer aber würden die Verbraucher nicht über die ihnen nach EU-Recht zustehende Gewährleistung, die zwei Jahre beträgt, aufklären.

Über Versäumnisse informiert

Viviane Reding hat in einem Brief alle 27 Verbraucherschutzminister der EU-Mitgliedsstaaten über die Versäumnisse von Apple informiert. Mehrere europäische Verbraucherschutzorganisationen haben sich bei der EU-Kommission über Apple beschwert. Das Unternehmen klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf.



Mehr bei DRadio Wissen:

Karten-App: Apple Mapocalypse
De:bug-Redakteur Sascha Kösch über die folgenschwere Fehlentscheidung von Apple für eine eigene Karten-App.
(Medien vom 02.10.2012)

Fair IT: So pc ist Dein PC
Wie ökologisch und fair sind unsere Computer, Tablets und Smartphones?
(Agenda vom 08.03.2012)

Weitere Informationen:

EU-Kommission verdächtigt Apple der Kundentäuschung
(heise.de vom 30.09.2012)

EU-Kommissarin attackiert Apple
(magazin.spiegel.de Heft 40/2012)

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Kommentare 2 - 1 von 2

  • 2. Juristische Kenntnisse

    @rawed Danke für den Hinweis auf die fachlich falsche Ausdrucksweise hinsichtlich der Verwendung von Garantie und Gewährleistung. Wir haben den Text überarbeitet, so dass der Unterschied zwischen der von Apple eingeräumten und beworbenen einjährigen Garantiezeit und der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung klarer wird. Die Rüge der EU-Kommissarin richtet sich gegen die Bewerbung der einjährigen Garantie und die Verschleierung des zweijährigen Gewährleistungsanspruchs. Dies macht der Gesprächspartner Jürgen Kuri im Interview deutlich.

    Onlineredaktion 07.10.2012 10:01 Uhr

  • 1. Juristische Laien

    Bei allem Respekt, aber man sollte doch etwas juristische Ahnung bei Fachartikeln aufweisen können. Eine "Pflicht zur Garantie" hat kein Unternehmer. Auch bedeutet zwei Jahre Gewährleistung lediglich, dass die Ansprüche auf Gewährleistung nach zwei Jahren verjähren, nicht mehr und nicht weniger. Mit Garantie hat das absolut nichts zu tun. Der Unternehmer kann nach belieben eine Garantie geben oder eben auch nicht. Apple müsste auch nicht "ein Jahr Garantie" geben, sondern könnte die normale gesetzliche Gewährleistung einfach angeben. Ich möchte Apple keinesfalls verteidigen, nur scheint mir, als ob der Autor hier die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" gleichsetzt.

    rawed 06.10.2012 23:05 Uhr

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