Mittwoch, 22. Mai 2013

Meine Zukunft /

Arbeitsplatz "Drecksschwein" war zu viel  

Gespräch mit dem Rechtsexperten Wolfgang Büser

 Ein hölzerner Hammer liegt auf dem Platz eines Richters.
Wenn der Beleidigung ein Rechtsstreit folgt. (CCFlickr / Joe Gratz)

"Heil Hitler" gegenüber einer jüdischen Mitarbeiterin sei "schwer beleidigend", so befand das Arbeitsgericht Frankfurt und deshalb sei die ausgesprochene Kündigung rechtens.

Auch dass ein Chef seinem Azubi fristlos kündigte ("Überleg dir gut, was du sagst, sonst stech’ ich dich ab!") war richtig. Eine solch massive Störung des Betriebsfriedens sei nicht hinnehmbar.

Mitarbeiter müssen aber nicht grundsätzlich eine Kündigung befürchten, wenn sie im Kreis ihrer Kollegen lästern. "Rattenfänger" und "Verräter" führten aber dazu, dass ein hessischer Arbeitnehmer, der seine Kollegen über das Intranet beschimpfte, sechs Monate lang keinen Zugang mehr zum Intranet bekam, um andere Arbeitnehmer des Betriebs "vor künftigen beleidigenden Angriffen in der Betriebsöffentlichkeit" zu schützen. "Großer Feigling" sei dagegen in der Hitze einer Diskussion zwar eine "Formalbeleidigung", aber "nicht besonders ehrverletzend", befand das Landesarbeitsgericht Hamm, weshalb dem schimpfenden Mitarbeiter keine Konsequenzen drohten.

Pascal Fischer hat eine Hitliste mit den schönsten Beleidigungen zusammengestellt.

Außerdem sprechen wir mit dem Rechtsexperten Wolfgang Büser, wann eine Beleidigung zu einer Kündigung führen kann.

Best of 2010: Der Beitrag wurde erstmals am 27.7.2010 gesendet.

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