Bettina Wulff Kampf gegen Google und Gerüchte
Michael Gessat mit einem Überblick über die Causa Wulff in der Webschau
Bettina Wulff geht in die publizistische und zunächst juristische Offensive - die Sache bietet auch presserechtlich so manche Fallstricke.
Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 7. September eine ausführliche Version in der Printausgabe beziehungsweise in der kostenpflichtigen iPad-Edition, eine kürzere Version steht aber auch frei im Netz. Autoren sind Hans Leyendecker und Ralf Wiegand.
Die Frau des früheren Bundespräsidenten geht "massiv gegen die Verbreitung von Gerüchten und Denunziationen über ihr angebliches Vorleben vor“ und habe Klagen beim Hamburger Landgericht gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern eingereicht, schreibt die Süddeutsche. In den vergangenen Monaten hätten "bereits 34 deutsche und ausländische Blogger und Medien, darunter der Stern, die Mediengruppe Österreich und die Berliner Zeitung Unterlassungserklärungen“ abgegeben und teilweise "Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe zahlen müssen.“
Eidesstattliche Erklärung
Zudem habe Bettina Wulff "zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien.“
Virulente Gerüchteküche
Laut Tagesschau.de hat auch Moderator Günther Jauch unverzüglich eine Unterlassungserklärung abgeben lasse, weil er an einer juristischen Auseinandersetzung kein Interesse hat - die Vorwürfe, er habe falsche Tatsachenbehauptungen über Bettina Wulff verbreitet, weist er allerdings zurück.
Mit der Klage sorgt Bettina Wulff paradoxerweise dafür, dass die Gerüchte immer mehr in die Öffentlichkeit geraten. Denn nun berichten alle Medien über die Verleumdungen und ihren Feldzug dagegen. Das sei allerdings unvermeidlich, kommentiert die TAZ - und auch für Stefan Niggemeier ist der berühmte "Streisand-Effekt“ kein Argument dafür, in Zeiten des Internets nun überhaupt nicht mehr gegen falsche Behauptungen vorgehen zu dürfen. Die FAZ schildert, wie sich die Gerüchte verbreiteten und wirft noch weitere Fragen auf, etwa warum Christian Wulff Anfang des Jahres in einem Interview mit ARD und ZDF selber auf "Phantasien" über seine Frau hinwies.
Gleichzeitig nimmt Bettina Wulff auch den Kampf mit der Internetsuchmaschine Google auf, genauer gesagt die Autovervollständigen-Funktion auf der Suchmaschinenseite. Google sieht bislang keinen Handlungsbedarf. Die Haltung des Internetkonzerns wird allerdings bei netzpolitik.org kritisiert, Google filtere sehr wohl bestimmte Begriffe aus der Autocomplete-Funktion heraus.
Fluch des Autocomplete
So argumentieren auch Konrad Lischka bei Spiegel Online und Markus Schwarze von der Rhein-Zeitung. Thomas Stadler sieht in einem Nachklapp zu seinem Artikel auf Internet-Law Googles' Position für nachvollziehbar:
"Wenn ich anschließend auf "bettina wulff escort” vervollständige, dann stammen die ersten Suchergebnisse durchweg von renommierten deutschen Redaktionen, u.a. von Focus und ZEIT Online. Wenn also die Annahme zutreffend ist, dass Google mit seiner Autocomplete-Funktion die Verbreitung von Verleumdungen fördert, müssten insbesondere die ersten Treffer, also Focus und ZEIT, persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aufweisen. Genau das ist aber nicht der Fall. Die Autovervollständigung führt vielmehr ganz ersichtlich primär dazu, den Zugang zu nicht rechtsverletzendem Content zu fördern. Natürlich wirkt Google an der Verbreitung dieses Gerüchts mit und zwar sogar ganz massiv. Denn genau das ist die Funktion und Aufgabe einer Suchmaschine."
Wer die Gerüchte über Bettina Wulff ursprünglich in die Welt gesetzt hat, darüber kann man im Moment auch nur spekulieren, kritisiert das Blog Erbloggtes. Wie die Klage Bettina Wulffs gegen Google ausgehen wird, das bleibt angesichts der Präzedenzfälle eine spannende Frage.