Bundestag Kein Netz für alle
Ein Gespräch mit Jürgen Kuri, stellvertretender Chefredakteur des Computermagazins c't
-
- Zu der Frage der Netzneutralität haben die Gesetzgeber keine klare Position bezogen. (Truthout.org | flickr.com | CC BY-NC-SA 2.0)
Die Reform des Telekommunikationsgesetzes sollte zahlreiche Änderungen bringen. Viele wurden aber nicht umgesetzt.
Am Donnerstag hat der Bundestag die Reform des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Gute Nachrichten gibt es für Telefonkunden, denn sie sollen in Zukunft besser vor teuren Warteschleifen geschützt werden. Außerdem soll es künftig leichter sein, einen Festnetzanschluss zu wechseln.
Unzufriedenheit mit der Novelle
Trotz dieser Neuerungen sind viele mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes nicht zufrieden. Etwa in Fragen der Netzneutralität, bei der es darum geht, dass es keine staatliche oder gewerbliche Beschränkung für die Anwendungen, Informationen und Daten gibt, die Internetnutzer abrufen wollen. Zu der Frage des freien Internets beziehen die Gesetzgeber in der Novelle keine klare Position, gesetzlich verankert wird die Netzneutralität nicht. Es gibt nur einen Paragrafen, nach dem die Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen kann, um eine freie und unbeschränkte Datenübermittlung zu ermöglichen.
Kritik gibt es auch, weil die Universaldienstverordnung nicht umgesetzt wurde. Dabei geht es darum, dass alle Bürger - ähnlich wie bei Strom oder Gas - einen gesetzlichen Anspruch auf einen Breitbandanschluss haben sollen. Doch diese Verordnung ist nun erstmal vom Tisch.
Jürgen Kuri, stellvertretender Chefredakteur der Computerzeitschrift c't, bewertet für DRadio Wissen die Reform des Telekommunikationsgesetzes, die noch im Bundesrat verabschiedet werden muss.
Diskutieren Sie dieses Thema auf Facebook!