c't-Gespräch Download ohne finanzielle Risiken
Holger Bleich von der Computerzeitschrift c't über Mahnkosten beim Musik- und Filmdownload
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- Illegales Downloaden - mit gedeckelten Mahngebühren? (johntrainor | flickr.com | CC BY 2.0)
Das Ziel war die Verbraucher zu schützen - zum Beispiel vor massenhaften Abmahnungen für illegal aus dem Netz heruntergeladene Musik oder Filme. Jetzt steht das Gesetz gegen das Abmahnungswesen vor dem Aus.
Das Problem: Man ist sich uneins bei den Fällen der Kostendeckelung. Anwälte sollen privaten Nutzern bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Für manche Anwaltskanzleien sind Massenabmahnungen bereits zu einem lukrativen Geschäft geworden. Union und FDP haben deshalb zum Schutz der Verbraucher vorgeschlagen, die Kosten bei der ersten Abmahnung zu deckeln.
Kulturstaatsminister will differenzieren
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sieht da noch Differenzierungsarbeit. Jemand, der aufgrund eines Downloads einmalig abgemahnt wurde, dürfe nicht auf gedeckelte Kosten hoffen. Rückendeckung bekommt der Minister mittlerweile von der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft.