Copyright Der MP3-Flohmarkt
Ein Gespräch mit Anton Waldt, Chefredakteur von DE:BUG.
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- Bislang nicht wiederveräußerbar - MP3 (jules:g | flickr.com | CC BY-NC-SA 2.0)
Die Onlineplattform ReDigi ist eine US-Tauschbörse für alte MP3s. Wer seine Dateien loswerden will, kann man sie dort abgeben oder von seinem Rechner ziehen lassen.
ReDigi bezeichnet sich selbst als "den weltweit ersten Online-Marktplatz für digitale, gebrauchte Musik". Wird ein Song verkauft, sorgt ReDigi dafür, dass sämtliche digitale Kopien auf dem Rechner des Verkäufers entfernt werden. Doch ist das Geschäftsmodell überhaupt rechtens? Wenn es nach der "Recording Industry Association Of America" (RIAA) geht, dann ist der Online-Flohmarkt für "gebrauchte" MP3s bald Geschichte. Ein Präzedenzfall bahnt sich an, denn: CDs haben Wiederverkaufsrecht, warum dann nicht auch digitale Tonträger?
Probleme mit dem Urheberrecht
Bereits 2012 soll das Angebot auf europäische Nutzer ausgedehnt werden. Auch deutsche Musikfans könnten dort dann ihre alten MP3s verkaufen, ginge es nach ReDigi. Das deutsche Urheberrecht könnte die Pläne allerdings behindern. Denn der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, wonach "Werkstücke von jedermann verbreitet werden können, nachdem sie mit Zustimmung des Urhebers in der EU in Verkehr gebracht wurden", gilt nur für CDs und DVDs, wie der IT-Rechtsexperte Michael Terhaag erklärt. Der Weiterverkauf einer MP3 sei nach aktueller Rechtslage hierzulande schlicht verboten.
"Die Tatsache, dass Musikdownloads (in der Regel) nicht wiederveräußerbar sind, senkt für den Käufer erheblich den ökonomischen Wert dieser Dateien gegenüber physischen Tonträgern. Nicht nur, aber auch deswegen müssen Musikdownloads wesentlich günstiger sein als ihre physischen Äquivalente - oder eben wiederverkaufbar."