Montag, 20. Mai 2013

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Datenschutz Die umstrittenen EU-Cookie-Regeln  

Jürgen Kuri, stellvetretender Chefredakteur der Zeitschrift c't über die Diskussion um Browser-Cookies

Kekse, auf den Wörter wie "delete" oder "accept" zu lesen sind.
Eine EU-Richtlinie zum Datenschutz verlangt die Cookie-Erlaubnis. (stallio | flickr.com | CC BY-SA 2.0 )

Die EU-Richtlinie zum Datenschutz verlangt eine Änderung des Cookie-Einsatzes. Demnach muss der User jedes Mal Cookies zustimmen.

Die Browser-Cookies sind gut, um eine Seite, auf die man bereits geklickt hat, wieder zu finden. Doch die Cookies ermöglichen es auch, einen User zu identifizieren und zu rekonstruieren, auf Basis der Online-Seiten, die er sich angeschaut hat. Kurz: Sie ermöglichen das Profil eines User zu erstellen. Darum halten die Datenschützer die Cookies für gefährlich.

Lästiges Cookie-Verbot

Eine EU-Richtlinie zum Datenschutz  verlangt, dass der User dem Einsatz der Cookies zustimmt: Jedes Mal muss der User auf dem Button "akzeptieren" klicken. Damit hätten die User auch die Möglichkeit, Cookies abzulehnen. Trotzdem: Viele User finden diese Regelung lästig und die EU-Richtlinie wird als Cookie-Verbot interpretiert.

Zeitlich begrenzte Cookie-Erlaubnis

Ungeklärt sind bislang die Fragen, ob eine Zustimmung für einen bestimmten Zeitraum mit der Richtlinie vereinbar ist. Damit wäre es nicht nötig, permanent das Einverständnis der User etwa über ein Pop-up-Fenster einzuholen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht davon aus, dass die EU-Richtlinie in Deutschland hierzulande direkt anwendbar ist.



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Weitere Informationen:

Schaar: Cookie-Regeln der EU gelten unmittelbar
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht davon aus, dass die umstrittenen europäischen Cookie-Regeln hierzulande direkt anwendbar sind.
(heise.de vom 08.05.2012)

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