Datenschutz Von Datenhandel und Urheberrecht
Webschau mit Sebastian Sonntag
Das kalifornische Justizministerium hat App-Store-Betreiber dazu verpflichtet, die Privatsphäre der Nutzer besser zu schützen | Bei der Umsetzung des Anti-Piraterie-Abkommens Acta wird kritisiert, dass Internetprovider gezwungen werden könnten, Daten der Nutzer nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen.
Was passiert eigentlich mit unseren Daten? Das ist eine der zentralen Fragen, wenn wir uns im Internet bewegen. Ob und wie viele Daten wir an Unternehmen weitergeben wollen, liegt weitestgehend in unsere Hand. Wenn aber zum Beispiel Apps auf Smartphones oder Tablet PCs heimlich Daten an ihre Hersteller versenden, ist das ein Problem.
Die Generalstaatsanwältin Kamala Harris hat sich mit den sechs größten App-Store Betreibern Apple, Google, Microsoft, dem Blackberry- Anbieter RIM, HP und Amazon darauf geeinigt, dass sie die Privatsphäre der Nutzer besser schützen müssen. Alle Apps müssen bestimmte Datenschutz-Standards erfüllen. So sollen zum Beispiel die Nutzer darüber aufgeklärt werden, welchen Daten über sie gesammelt werden und was damit geschieht.
Die kalifornische Justiz gehe davon aus, dass die Mehrheit der Apps, die auf den Plattformen angeboten werden, nicht einmal über einfachste Datenschutzeinstellungen verfügen. Wie zum Beispiel das sozialen Netzwerk Path. Vor kurzem kam aber heraus, dass die App die gesamten Adressbücher der iPhone-Nutzer herunterlädt und speichert – ohne deren Einwilligung. Ähnliche Vorwürfe gab es auch gegen das Soziale Netzwerk Foursquare und gegen Twitter.
US-Präsident Obama möchte, wie Spiegel Online berichtet, eine Gesetz beschließen, in dem es auch um Datenschutz und die Kontrolle von privaten Daten gehen soll.
Ad Acta?
Es gibt in Deutschland zwar noch einige Stimmen für das Anti-Piraterie-Abkommen Acta, zum Beispiel die der Deutschen Content Allianz, einer Ansammlung von Rechteverwertern aus Film- und Musikindustrie, dem Buchhandel und ARD und ZDF. Die Bundesregierung aber will Acta vorerst nicht unterzeichnen.
Auch die Europäische Kommission will Acta vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen. Dieser hat vor Kurzem darüber verhandelt, ob Internetprovider dazu gezwungen werden können, die Daten ihre Nutzer zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Der EuGH hat entschieden, dass man Provider nicht zu solchen Maßnahmen verpflichten kann. Udo Vetter hat auf lawblog.de die Begründung des Gerichts zusammengefasst.
Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat auf Twitter angekündigt, dass der Europäische Gerichtshof überprüfen soll, ob Acta überhaupt mit den Europäischen Verträgen und dem EU-Recht kompatibel ist. Der Blogger Markus Beckedahl erinnert auf netzpolitik.org daran, dass Acta viele "vage Formulierungen mit Konjunktiven” enthalte, deshalb hält er eine gründliche Prüfung der Regelungen für sehr wichtig.
Beckedahl stellt sich auf netzpoltik.org aber auch die Frage, wie ernst es der EU-Kommission mit der Überprüfung ist. Heribert Prantl schreibt auf sueddeutsche.de ebenfalls, dass eine Überprüfung von Acta richtig sei.