Samstag, 18. Mai 2013

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Erbrecht Digitale Hinterlassenschaften  

Jürgen Kuri von der Computerzeitschrift c't, erklärt, was nach dem Tod mit unseren gekauften Daten passiert

Die Coverflow-Ansicht eines Musikprogramms
Digitale Musik ist derzeit nicht vererbbar. (andy field | flickr | cc by-nc-sa 2.0)

Bruce Willis wollte Anfang der Woche Apple verklagen, hieß es. Grund: Er konnte seinen Töchtern seine bei iTunes gekauften Songs nicht vererben. Inzwischen aber stellte sich heraus: Bruce Willis will Apple gar nicht verklagen.

Ein Gutes hatte die Falschmeldung allerdings: Wir wissen jetzt, dass man MP3- und andere runtergeladene Dateien nicht einfach vererben kann. Weil man anders als bei Platten, CDs und gedruckten Büchern nur eine Art Nutzungsrecht erwirbt, das mit dem Tod erlischt.

Wie vererbt man digitale Güter?

Das führt zur grundsätzlichen Frage: Wie vererbt man digitale Güter? Laut Jürgen Kuri vom Fachmagazin c't ist noch nicht geklärt, ob man sie kauft oder nur ein Nutzungsrecht bekommt. Juristisch heißt das Erschöpfungsgrundsatz: Wenn ein Produkt verkauft wurde, hat der Rechteinhaber kein Recht mehr daran die weitere Verwertung durch den Käufer einzuschränken. Außer natürlich, dass Kopien erstellt werden. Es darf aber ohne Einschränkung weiterverkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof gerade für Softwarelizenzen klargestellt.

Musikhinterlassenschaften

Für Musik ist das bislang umstritten - auch in den USA. In Deutschland fordern die Grünen, den Erschöpfungsgrundsatz, wie er ja beispielsweise auch für Musik-CDs oder DVDs gilt, auch auf digitale Güter wie MP3-Dateien oder Filme anzuwenden, also vom physischen Trägermedium zu lösen.



Mehr zum Thema bei DRadio Wissen:

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(Medien vom 25.03.2010)

 

Weitere Informationen:

EuGH - Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
(Heise.de vom 03.07.2012)

Streit ums Digital-Eigentum
(Heise.de Technology Review vom 21.08.2012)

Digitaler Nachlass
Umgang mit den Benutzerkonten von Verstorbenen
(Deutschlandfunk vom 04.11.2010)

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