Gedächtnisorganisationen Nationalbibliothek vs. Urheberrecht
Matthias Spielkamp erklärt, wie die Diskussion um das Urheberrecht Bibliotheken und Archive einschränkt.
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- Kann sie ihrer eigentlichen Aufgabe noch nachkommen? Die Deutsche Nationalbibliothek. (dpa | Jan Woitas)
Die Debatte um den Schutz geistigen Eigentums hat Konsequenzen für die Deutsche Nationalbibliothek. Ausgaben der Exilzeitung Aufbau sind nicht mehr verfügbar.
Wer die Gegenwart beherrscht, beherrscht gleichzeitig die Vergangenheit. Für eine Bestätigung dieser Weisheit aus dem Roman 1984 von Georg Orwell sorgt unfreiwillig die Deutsche Nationalbibliothek.
Unklare Rechtslage
Weil die Rechtslage in Sachen Urheberrecht unklar ist, sieht sich die Nationalbibliothek dazu gezwungen, einige Ausgaben der jüdischen Exilzeitung Aufbau aus dem Internet-Angebot zu streichen. Wenn es dabei bliebe, könnten einige Einblicke in die Menschheitsgeschichte für die breite Öffentlichkeit auf längere Sicht wegfallen.
Kein Einzelfall, versichert Matthias Spielkamp, Projektleiter von iRights.info. Gedächtnisorganisationen - Museen, Bibliotheken, Archive - kämpften seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten mit den Unwägbarkeiten des Urheberrechts. Eine Entwicklung, die es ihnen bisweilen unmöglich mache, ihrer eigentlichen Bestimmung nachzukommen. Genau hier sieht er Handlungsbedarf. "Wenn Gedächtnisorganisationen das tun, wofür sie eigentlich existieren, dann darf das keine Urheberrechtsverletzung sein."