Sonntag, 19. Mai 2013

Medien /

Internet Schluss mit AGB-Lügen  

Jan-Christoph Borchardt bewertet Allgemeine Geschäftsbedingungen von Onlinedienstleistern

Hand mit Lupe über dem Kleingedruckten eines Mobilfunkvertrags.
Die AGB sollten man gründlich lesen. (dpa | Robert B. Fishman)

Ein AGB-Ranking soll Nutzern auf einen Blick zeigen, wie gut ein Internetdienst ist. Damit will eine Initiative aufklären und vor den vielen schlechten AGB im Netz warnen.

"Ich habe die AGB gelesen." Die meisten User klicken an dieser Stelle ohne Zögern auf "Ja", obwohl sie überhaupt nichts gelesen haben. Als "größte Lüge des Internets" bezeichnen das die Macher der Initiative "ToS:DR" und wollen Abhilfe schaffen.

Bewertungen der wichtigsten AGB

"ToS:DR" steht für "Terms of Service; Didn't Read". Die Seite richtet sich an alle, denen es zu lange dauert, Allgemeine Geschäftsbedingungen ausführlich zu studieren. Nutzungsbedingungen und AGB von Facebook, Skype und anderen Onlinediensten werden bewertet, sodass Nutzer auf einen Blick erkennen können, wie gut ein Dienst ist: Von "Class A" für super bis "Class E" für schlecht. Besonders gute oder schlechte Bestimmungen werden dabei hervorgehoben.

Transparente Diskussion

Bislang werden die Nutzungsbedingungen von etwa 40 Diensten in verschiedenen Kategorien zusammengefasst und bewertet. Da es sich um ein offenes Projekt handelt, kann die Community diese Bewertungen diskutieren, bevor die endgültige Gesamtnote feststeht. Gerade haben die Macher - ein Webdesigner, ein Programmierer und ein Jurastudent - über eine Crowdfunding-Plattform Geld gesammelt, um ihren AGB-Tüv zu professionalisieren und weiter auszubauen.

Der Bericht ist eine Wiederholung vom 11.10.2012.



Mehr bei DRadio Wissen:

AGB: Unfair und unverständlich
Verbraucherschützer kritisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwareprodukte als zu kompliziert, zu lang und unfair.
(Medien vom 28.08.2012)

Undurchsichtige AGB - Meine Bilder gehören mir
TwitPic verdient an den Fotos von Nutzern.
(Agenda vom 12.05.2011)

 

Weitere Informationen:

Ein Tüv für AGB will für schnellen Überblick sorgen
Kaum jemand liest Nutzungsbedingungen. Das Projekt Terms of Service; Didn't Read will sie daher bewerten.
(zeit.de vom 07.08.2012)

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