Samstag, 18. Mai 2013

Medien /

Internetrecht Urheberschutz gegen Datenschutz  

Constanze Kurz vom CCC ordnet das aktuelle BGH-Urteil zum Urheberrecht im Netz ein

Eine junge Frau bedient an einem Laptop ein Musikdownload-Portal.
Wer Musik zum Download in Tauschbörsen einstellt, muss damit rechnen, dass seine Daten herausgerückt werden. (dpa | Bernd Settnik)

Wer geschützte Musiktitel hochlädt, muss mit Strafverfolgung rechnen: Provider sollen künftig Namen und Anschriften von Nutzern bekannt geben, die geschützte Musiktitel in Tauschbörsen hochladen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Weg frei gemacht für eine härtere Gangart bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Auslöser war der Song "Bitte hör nicht auf zu träumen" von Xavier Naidoo. Naidoos Musikvertrieb hatte den Antrag gestellt, zu erfahren, wer diesen Titel unerlaubt in Online-Tauschbörsen hochgeladen hatte. Der Musikvertrieb wollte wissen, wer genau diese Adressen zum Hochladen des Musikstücks genutzt hatte.

Daten müssen auch bei nicht-gewerblichem Interesse weitergegeben werden

Bisher wurden solche Anträge abgelehnt, wenn der Verstoß kein gewerbliches Ausmaß hatte. Diese Anforderung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun mit seiner Entscheidung vom Freitag, 10. August 2012, gekippt und dem Antrag des Musikvertriebs stattgegeben. Das heißt: Er darf vom Provider verlangen, dass dieser Namen und Adressen der Nutzer herausgeben, die das Musikstück hochgeladen haben.

Für die einen ist es ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Urheber. Andere, wie die Piratenpartei, fürchten nun eine nie dagewesene Abmahnwelle.



Mehr bei DRadio Wissen:

Das Geschäft mit den Abmahnungen
Alleine in den Jahren 2010 und 2011 hat eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei rund 70.000 Abmahnungen an Nutzer von illegalen Tauschbörsen geschickt.
(Medien vom 09.12.2011)

Der Schaden hält sich in Grenzen
Wie viel Geld geht Musikverlagen verloren, wenn jemand illegal Songs auf eine Tauschbörse lädt?
(Medien vom 01.11.2010)

Der MP3-Flohmarkt
Die Onlineplattform ReDigi ist eine US-Tauschbörse für alte MP3s.
(Medien vom 06.12.2011)

 

Weitere Informationen:

Provider müssen Tauschbörsen-Nutzer verraten
Werden im Internet illegal Dateien getauscht, müssen Provider in aller Regel auf Antrag verraten, welcher Kunde sich hinter einer IP-Adresse verbirgt.
(spiegel.de vom 10.08.2012)

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