Internetrecht Urheberschutz gegen Datenschutz
Constanze Kurz vom CCC ordnet das aktuelle BGH-Urteil zum Urheberrecht im Netz ein
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- Wer Musik zum Download in Tauschbörsen einstellt, muss damit rechnen, dass seine Daten herausgerückt werden. (dpa | Bernd Settnik)
Wer geschützte Musiktitel hochlädt, muss mit Strafverfolgung rechnen: Provider sollen künftig Namen und Anschriften von Nutzern bekannt geben, die geschützte Musiktitel in Tauschbörsen hochladen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Weg frei gemacht für eine härtere Gangart bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Auslöser war der Song "Bitte hör nicht auf zu träumen" von Xavier Naidoo. Naidoos Musikvertrieb hatte den Antrag gestellt, zu erfahren, wer diesen Titel unerlaubt in Online-Tauschbörsen hochgeladen hatte. Der Musikvertrieb wollte wissen, wer genau diese Adressen zum Hochladen des Musikstücks genutzt hatte.
Daten müssen auch bei nicht-gewerblichem Interesse weitergegeben werden
Bisher wurden solche Anträge abgelehnt, wenn der Verstoß kein gewerbliches Ausmaß hatte. Diese Anforderung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun mit seiner Entscheidung vom Freitag, 10. August 2012, gekippt und dem Antrag des Musikvertriebs stattgegeben. Das heißt: Er darf vom Provider verlangen, dass dieser Namen und Adressen der Nutzer herausgeben, die das Musikstück hochgeladen haben.
Für die einen ist es ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Urheber. Andere, wie die Piratenpartei, fürchten nun eine nie dagewesene Abmahnwelle.