Mittwoch, 22. Mai 2013

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IP-Adressen Mehr Nutzerdaten speichern  

Michael Gessat über die Erfassung dynamischer IP-Adressen

Auf einem Computerbildschirm der Schriftzug IP-Adresse zu lesen. Weil es kaum noch freie Adressen für Geräte mit Netzanschluss gibt, wird das Internet-Protokoll auf eine breitere Basis gestellt: Aus IPv4 wird IPv6.
Dynamische IP-Adressen sollen gespeichert werden. (picture alliance | dpa | Franz-Peter Tschauner)

Die Bundesregierung will ein Gesetz überarbeiten, das den Zugriff von Behörden auf Kommunikationsdaten regelt: Es geht vor allem um die Abfrage von dynamischen IP-Adressen. Handlungsbedarf in dieser Hinsicht bestand schon lange:

Die alte Regelung war nicht verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Februar dieses Jahres gerügt und ihm eine Nachbesserung aufgetragen. Dabei ging es um Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes. Nach Ansicht der Karlsruher Richter lieferte er bislang keine ausreichende Grundlage für die Erfassung und Herausgabe von dynamischen IP-Adressen. Auch bei der Auskunftspflicht der Provider zu Passwörtern wie Pin und Puk fehlte dem Verfassungsgericht eine klare Regelung der Voraussetzungen. Die Bundesregierung hat sich nun auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der zukünftig die Abfrage von IP-Adressen und Passwörtern verfassungskonform erlauben soll.

Das Telekommunikationsgesetz

Paragraf 113 regelt konkret die Herausgabe von Telekommunikationsbestandsdaten an Behörden: Wem ist ein bestimmter Anschluss zugeordnet? Wer hat wann, von wo aus kommuniziert? Das bezieht sich auf die Nutzerdaten der Kommunikation - nicht auf den Inhalt. Diese Kommunikationsrahmendaten werden gespeichert und können ohne richterlichen Beschluss abgefragt werden. In Bezug auf illegale Downloads aus dem Netz  können genau diese Rahmendaten sehr aufschlussreich sein. Die dynamische IP-Adresse eines Users, über die er ein File down- oder upgeloadet hat, kann eine wichtige Rolle in der Strafverfolgung spielen.

Bevölkerung unter Generalverdacht      

Kritiker der Neuregelung – insbesondere der Speicherung dynamischer IP-Adressen - befürchten, dass bald die gesamte Bevölkerung unter dem Generalverdacht stehen könnte, Urheberrechtsverletzungen oder andere Straftaten zu begehen. Jan Moenekes fragt auf seinem Blog: "Kommt jetzt das Quick vor dem Freeze?" - bei ihm findet sich übrigens auch der Gesetzentwurf in einer Fassung vom September. Moenekes spielt mit seiner Frage auf das - ebenfalls vom Verfassungsgericht kassierte - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung an; hier können sich Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium seit 2010 nicht auf eine Neufassung einigen.  

"Bespitzelung und Schnüffelei"

Die Piratenpartei fordert mehr Schutz für Telefon- und Internetnutzer vor staatlichen Eingriffen. Auch die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nicht nur die Politiker, sondern auch die Provider sind unzufrieden. Lawblogger Udo Vetter findet besonders die Regelungen zur Herausgabepflicht bestimmter Passwörter  in Paragraf 113 problematisch – die könnten nämlich auch für Cloud-Speicher gelten. Und Felix von Leitner beschreibt den Gesetzentwurf der Bundesregierung als "veritable Geisterbahn aus Schnüffelei und Bespitzelung".

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