Justiz Lizenz zum Spitzeln
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig gebilligt. Ramelow hatte gegen die Observierung geklagt, in zwei Vorinstanzen wurde ihm Recht gegeben.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Linke in Teilen verfassungsfeindliche Ziele habe. Besonders innerparteiliche Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum übten einen solchen Einfluss auf die Partei aus. Ramelow kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Mit seiner Klage wollte der Politiker verhindern, dass nicht weiter personenbezogene Daten über ihn gesammelt werden.
Schützt das freie Mandat eines Politikers ihn nicht vor dem Verfassungsschutz? DRadio Wissen im Gespräch mit Matthias Klatt, er ist Junior-Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.
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Bespitzelung von Politikern: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Beobachtung der Linkspartei.
Weitere Informationen:
Ein miserables Urteil. Kommentar auf fr-online.de, 21. Juli 2010