Kinderschutzgesetz Frühe Hilfe für Familien
Gespräche mit der Familienhebamme Brigitte Bolte, Sozialwissenschaftlerin Kathinka Beckmann, Sozialrechtler Johannes Münder und dem Professor für Erziehungswissenschaft Heinz Elmar Tenorth
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- Vater, Mutter und Kind: Die Familie braucht Schutz - manchmal auch vor sich selbst. Das neue Kinderschutzgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. (Allie Osmar Siarto | Flickr | CC BY-NC 2.0)
Kevin aus Bremen, Lea-Sophie aus Schwerin - diese Todesfälle haben Anlass für ein neues Kinderschutzgesetz gegeben. Nach drei Jahren Vorlauf tritt es zum Jahreswechsel in Kraft. Es soll Kleinkinder aus Problemfamilien besser schützen - vor Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch.
Der Fall Kevin aus Bremen: 2006 prügelte ein drogenabhängiger Vater seinen zweijährigen Sohn Kevin zu Tode. Die Leiche des Kindes versteckte er im Kühlschrank. Den Ämtern spielte er vor, das Kind lebe noch. Der Fall löste eine Debatte aus, an deren Ende das neue Kinderschutzgesetz steht. Am 1. Januar 2012 soll es in Kraft treten.
Sicherheit durch neue Regeln
Wichtiger Teil der Reform ist das Konzept einer Familienhebamme. Sie soll Eltern und Kinder bis zu einem Jahr nach der Geburt beraten und betreuen. Das Gesetz soll zudem Unklarheiten beseitigen: Wer ist in problematischen Fällen zuständig? Wer darf das Jugendamt einschalten? Wann dürfen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe eingreifen?
Mehr Kontrolle auch Zuhause
Das neue Kinderschutzgesetz verpflichtet Jugendämter zu Hausbesuchen. Außerdem sollen diese Stellen Informationen über Familien austauschen, um das "Jugendamt-Hopping" zu unterbinden. Künftig sollen Kinder- und Jugendheime eng mit Jugendämtern, Beratungsstellen und weiteren Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.
Die Kosten trägt der Bund. Die Finanzierung staffelt sich bis ins Jahr 2016: 230 Millionen Euro wurden für die Umsetzung gebilligt.
Wie Familienhebammen helfen
Interview mit der Familienhebamme Brigitte Bolte aus Hannover über ihre Arbeit
Die Arbeit einer Hebamme soll in Problemfamilien bis zu einem Jahr andauern. (dpa | Caroline Seidel)Ab dem 1. Januar wird die Unterstützung sozial benachteiligter Familien durch Familienhebammen zur Regelleistung. Bis zu einem Jahr können Familien mehrmals pro Woche Hilfe von ihr bekommen. Ihre Aufgabe: den Müttern und Vätern zeigen, wie man eine Bindung zum Kind aufbauen kann.
"Es gibt Fälle, in denen die Eltern ihrem Säugling die Flasche in den Korb halten, ohne das Kind anzufassen, und dabei fernsehen", sagt Brigitte Bolte, die seit sechs Jahren als Familienhebamme in Hannover arbeitet. Das größte Problem ist ihrer Erfahrung nach, dass die Eltern überfordert sind und sich aus eigener Kraft nicht zu helfen wissen.
Der Kampf um das Kinderschutz-Gesetz
Gespräch mit Kathinka Beckmann, Professorin für Sozialwesen an der FH Koblenz
Jugendämter sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. (AP)Kinderschutz ist wichtig, aber er muss auch finanzierbar sein. Mit solchen Argumenten sei das neue Kinderschutzgesetz verwässert worden, sagt Kathinka Beckmann, die ein Gutachten für das neue Gesetz verfasst hat. Ihre Forderung: Die Jugendämter sollten zur Durchführung von Hausbesuchen verpflichtet werden. Damit setzte sie sich gegen die Sparentwürfe durch - die Hausbesuchspflicht steht nun im Gesetz.
Kathinka Beckmann ist trotzdem nicht zufrieden: Wichtige strukturelle Reformen seien aufgrund finanzieller Bedenken und Image-Ängsten von Lobby-Gruppen nicht durchgeführt worden, so Beckmann. Dafür sprächen auch die Zahlen des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2010: In jenem Jahr seien in Deutschland 123 Kinder durch häusliche Gewalt gestorben. Sie fordert mehr Geld für mehr Kontrolle im Umgang mit gefährdeten Familien.
Ein guter Anfang
Gespräch mit Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht an der TU Berlin
Kinderschutz fängt schon im frühen Alter an. (ju-leo | Flickr | CC BY-NC-SA 2.0)Familienhebammen und Hilfsnetzwerke sollen in Zukunft für besseren Kinderschutz in Deutschland sorgen. Das neue Gesetz fördert Hebammen, Ärzte und Lehrer bei der Prävention von Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern aus Problemfamilien.
Das Gesetz sei ein guter Anfang, aber noch ausbaufähig, sagt Professor Johannes Münder. Wir sprechen mit dem Juristen und Vorstandsvorsitzenden der Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf in Deutschland über den neuen Kinderschutz und seine Perspektiven.
Seit wann Kinder Rechte haben
Gespräch mit Heinz Elmar Tenorth, Professor für Historische Erziehungswissenschaft
Die Kinderrechte sollen die Kleinsten schützen. (Andrew Malone | Flickr | CC BY 2.0)Autoritäre Erziehung und Züchtigung: Lange hat es gedauert, bis Kinder im Gesetz als schutzwürdig und mit Recht auf eine eigene Persönlichkeit anerkannt wurden. Seit 1949 gibt es in Deutschland auf Kinder bezogene Rechte, seit 1989 wurden die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention von den meisten Staaten ratifiziert.
Über die Geschichte des Kinderschutzes in Deutschland sprechen wir mit Heinz Elmar Tenorth, Professor für Historische Erziehungswissenschaft.