Sonntag, 19. Mai 2013

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Leistungsschutzrecht Onlinepetition gescheitert  

Sebastian Sonntag über die Debatte im Netz

Eine Brille liegt vor einem Bildschirm, durch die Gläser ist das Wort Google deutlich zu lesen.
Müssen die Betreiber von Suchmaschinen künftig Geld an die Verlage zahlen? (dpa | Frank May)

Es kamen nur 20.000 Stimmen für die ePetition zusammen. Gründe dafür gibt es viele.

Nicht einmal die Hälfte der erforderlichen 50.000 Stimmen kamen für die Online Petition beim Deutschen Bundestag gegen das geplante Leistungsschutzrecht zusammen. Nun ist die Enttäuschung groß.

Gestartet hatte die Petition Bruno Schramm. Er ist Mitglied der Piratenpartei und begründet die Petition wie folgt: "Der Bundestag wird aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und insbesondere die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes gemäß Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 27.07.2012 ersatzlos zu unterlassen." Im Prinzip wollte er so das Vorhaben Leistungsschutzrecht kippen.

Geld für die Verlage

Worum es dabei geht, erklärt Mathias Richel, Vorstandsvorsitzender des Vereins D64, Zentrum für digitalen Fortschritt und Gegner des Vorhabens so: "Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen weitergehendere Schutzrechte als bisher einräumen, bei denen nicht nur gesamte Texte oder Bilder, sondern zukünftig sogar kleinste Auszüge aus Texten (so genannte "Snippets") erfasst werden, für die dann finanzielle Abgaben fällig werden. Dieses Vorhaben bedroht unser Internet, wie wir es kennen und verhindert den freien Zugang zu Informationen."

Rechtsanwalt Thomas Stadler erklärt auf seiner Webseite Internt-law.de wie das funktionieren soll: Weil Google, Yahoo und Co. mit ihren Seiten Geld verdienen, solle nach dem Gesetzentwurf in Zukunft Geld an die Verleger fließen, damit die kleinen Textausschnitte weiter verwendet werden dürfen.

Diffus formuliert

Das Blog Basicthinking zitiert in dem Zusammenhang den Blogger Mario Sixtus mit einem ganz interessanten Vergleich: "Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen, ein Konzertveranstalter von den öffentlichen Verkehrsbetrieben und ein Schlüsseldienst von den Gelben Seiten".

Die Gründe für das Scheitern der Petition sind vielfältig. Ole Reißmann nennt auf Spiegel Online drei Hauptgründe: Das Thema sei diffus, schwer zu vermitteln und es sei problematisch, dass die Petition von einem Mitglied der Piratenpartei gestartet wurde.

Auch wenn Jens Seipenbusch, der ehemalige Vorsitzende der Piraten Partei, in einem Interview auf carta.info  von Problemen in der Partei spricht, glaubt er, dass die Petition aus anderen Gründen gescheitert sei, auch wenn er zustimmt, dass der Petitionstext nicht ganz gelungen sein.



Mehr bei DRadio Wissen:

Leistungsschutzrecht: Widerstand gegen die "Lex Google"
Verschiedene Meinungsführer in der Blogosphäre fordern zur Unterzeichnung der e-Petition gegen das Leistungsschutzrecht auf.
(Medien vom 09.10.2012)

Online Petition gegen Leistungsschutzrecht
Es geht um ein ausgesprochenes Reizthema für die Netzgemeinde, doch die Petition kommt nicht in Gang.
(Agenda vom 05.10.2012)

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