Dienstag, 18. Juni 2013

Medien /

Leistungsschutzrecht Widerstand gegen die "Lex Google"  

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club über eine aktuelle Debatte

Die Startseiten der Suchmaschinenanbieter Yahoo, Bing und Google
Es geht um Suchmaschinen und viel Geld. (picture alliance / dpa - Karl-Josef Hildenbrand)

Verschiedene Meinungsführer in der Blogosphäre fordern zur Unterzeichnung der e-Petition gegen das Leistungsschutzrecht auf. Das geplante Gesetz sei nicht nur verfassungswidrig, sondern verfolge allein Partikularinteressen, sagen sie.

Seit knapp einem Monat wehrt sich die Piratenpartei mit einer Petition an den Bundestag gegen ein geplantes Gesetz zur Bezahlung von Inhalten im Internet. Die Petition wendet sich gegen das sogenannte Leistungsschutzrecht. Es sieht vor, dass Suchmaschinen wie Google Geld an Verlage bezahlen sollen, wenn sie deren Inhalte in ihren Suchergebnissen aufführen und verlinken.

Argumente der Gegner

Die darin vorgeschlagenen Änderungen seien verfassungswidrig und würden nicht den Urheber schützen, sondern bloß die großen Verlage stärken, die mit dem Erwerb von Lizenzen durch Suchmaschinenanbieter eine neue Einnahmequelle finden würden, begründet die Piratenpartei ihren Widerstand.

Polarisierung des Medienmarkts

Dadurch würde es zu einer stärkeren Polarisierung des Medienmarktes kommen. Außerdem seien für Presseverlage ausreichend rechtliche Mittel vorhanden, um einem unrechtmäßigen Nutzen von Inhalten vorzubeugen. Auch der Chaos Computer Club ruft zur Unterzeichnung der e-Petition auf.



Mehr bei DRadio Wissen:

Online-Petition gegen Leistungsschutzrecht
Michael Gessat über die Petition gegen das geplante Leistungsschutzrecht.
(Webschau vom 05.10.2012)

"Ein schwarzer Tag für das Internet"
Kaum ein Thema ist so umstritten wie das so genannte Leistungsschutzrecht.
(Agenda vom 30.08.2012)

Google im Visier
Verlage sollen daran verdienen, dass sie Inhalte im Netz zusammenstellen.
(Webschau vom 30.07.2012)

Mehr zum Thema:

Webfirmen starten Allianz gegen Leistungsschutzrecht
(spiegel.de vom 20.09.2012)

Leistungsschutzrecht trifft vor allem Start-ups
(zeit.de vom 19.09.2012)

 

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