Leistungsschutzrecht Widerstand gegen die "Lex Google"
Constanze Kurz vom Chaos Computer Club über eine aktuelle Debatte
Verschiedene Meinungsführer in der Blogosphäre fordern zur Unterzeichnung der e-Petition gegen das Leistungsschutzrecht auf. Das geplante Gesetz sei nicht nur verfassungswidrig, sondern verfolge allein Partikularinteressen, sagen sie.
Seit knapp einem Monat wehrt sich die Piratenpartei mit einer Petition an den Bundestag gegen ein geplantes Gesetz zur Bezahlung von Inhalten im Internet. Die Petition wendet sich gegen das sogenannte Leistungsschutzrecht. Es sieht vor, dass Suchmaschinen wie Google Geld an Verlage bezahlen sollen, wenn sie deren Inhalte in ihren Suchergebnissen aufführen und verlinken.
Argumente der Gegner
Die darin vorgeschlagenen Änderungen seien verfassungswidrig und würden nicht den Urheber schützen, sondern bloß die großen Verlage stärken, die mit dem Erwerb von Lizenzen durch Suchmaschinenanbieter eine neue Einnahmequelle finden würden, begründet die Piratenpartei ihren Widerstand.
Polarisierung des Medienmarkts
Dadurch würde es zu einer stärkeren Polarisierung des Medienmarktes kommen. Außerdem seien für Presseverlage ausreichend rechtliche Mittel vorhanden, um einem unrechtmäßigen Nutzen von Inhalten vorzubeugen. Auch der Chaos Computer Club ruft zur Unterzeichnung der e-Petition auf.