Leistungsschutzrecht Womit niemand gerechnet hat
Webschau mit Martina Schulte
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- Der Entwurf für ein Gesetz zum Leistungsschutzrecht sorgt für Aufsehen. (Johan Virrok | Flickr | cc-by-2.0)
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zum Leistungsschutzrecht vorgelegt.
Sollte der Gesetzentwurf den parlamentarischen Prozess überstehen und in geltendes Recht umgesetzt werden, haben die Verlage das ausschließliche Recht, ihre Produkte zu vermarkten. Soll heißen: Niemand anderes wird Verlagsprodukte unerlaubt nutzen dürfen. Carta.info schreibt, es ginge dabei vor allem um Ausrisse, sogenannte Snippets.
Nachteile für Blogger
Gewerbliche Nutzer sind sogenannte Groß-Aggregatoren wie Google News, aber auch kleinere Unternehmen wie rivva oder Perlentaucher. Das Gulli-Blog schreibt, auch Blogger müssten künftig möglicherweise beweisen, dass sie nicht gewerblich handeln. Gewerblich handeln, schreibt Udo Vetter im Law Blog, würde man schon dann, wenn irgendwelche Einnahmen erzielt würden. Ausdrücklich ausreichen sollen dabei schon Werbebanner oder Micro-Bezahldienste, etwa Flattr.
Nachteile für Verlage
Thomas Stadler schreibt in seinem Blog Internet-Law, das geplante Leistungsschutzrecht betreffe keineswegs nur Dienste wie Google-News, sondern zunächst auch sämtliche Suchmaschinentreffer, die auf “Presseerzeugnisse” verweisen. Er sei gespannt, wie die Verlage darauf reagieren, wenn Suchmaschinen plötzlich keine Presseerzeugnisse mehr indexieren.
Reaktionen im Netz
Felix von Leitner vom fefe-Blog wettert auf seinem Blog gegen die "Lobbyrepublik Deutschland". Marcel Weiß schreibt bei neunetz: "Man darf entsetzt sein, dass die Regierung dieses neue Gesetz immer noch einführen will trotz einer jahrelangen Debatte, in der sich fast alle juristischen Experten, die nicht von Presseverlagen beauftragt wurden, gegen das neue Recht aussprechen. Es ist ein Gesetz für große, etablierte Unternehmen.“ Udo Vetter meint im lawblog: "Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt. (...) Das Leistungsschutzrecht soll die juristische Grundlage für eine gigantische Abmahnwelle gegen Blogs, Facebook-Seiten und Tweets legen. Im Entwurf wird diese Absicht nicht mal notdürftig kaschiert."
Internetnutzer unter Druck
Markus Beckedahl von Digitale Gesellschaft e.V. fürchtet, dass die Verleger sich künftig aussuchen dürfen, wer ihre Erzeugnisse zitieren darf und wer nicht. Zeit Online schreibt, interessant sei die zitierfähige Textlänge: Der Referentenentwurf fordere, selbst kleine Teile eines Textes seien im Zweifel zu vergüten, wenn sie verwendet werden. "Theoretisch könnte dann von Springer eine Rechnung bekommen, wer beispielsweise schreibt 'Wir sind Kanzler'. Immerhin hatte Bild mal getitelt 'Wir sind Papst'." Der bloggende Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, fürchtet, dass dies zu einer Monopolisierung der Sprache führen könnte, da im Zweifel schon Wortkombinationen schützbar sind.