Donnerstag, 23. Mai 2013

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Musik Gema-Abgaben für Kindergärten  

Webschau mit Konstantin Zurawski

Kinder beim Singen
Kinder beim Singen (caseywest/flickr.com/cc/by-sa)

Die VG Musikedition fordert Geld, wenn Kinderlieder auf Papier kopiert und verteilt werden.

Musiker bekommen für ihre Musik Geld. Nicht nur durch CD-Verkäufe, sondern auch, wenn ihre Musik aufgeführt wird oder wenn ihre Lieder als Noten gedruckt werden. Jetzt will die VG Musikedition auch Geld von Kindergärten. Die Einrichtungen sollen Geld bezahlen, wenn Kinderlieder auf Papier kopiert und verteilt werden. Für solche Fälle nämlich ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition zuständig.

Im Netz ist die Aufregung groß. Fast alle Online-Medien haben das Thema aufgegriffen. Es sind Polemiken, Kommentare und teilweise auch Falschmeldungen zu lesen. Ein paar Überschriften: "Gema mahnt Kindergärten ab",  "Schöner die Kassen nie klingeln"  oder "Kitas sollen fürs Singen zahlen".

Kinderlieder unterliegen dem Urheberrecht

Warum es wirklich geht? Viele Kinderlieder unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht frei kopiert werden, auch nicht frei öffentlich aufgeführt werden, dafür muss bezahlt werden. Die VG Musikedition fordert deshalb Geld von Kindergärten, die Kopien von Liedern anfertigen, die dem Urheberrecht unterliegen und auch für öffentliche Auftritte, wenn also Kinder vor Publikum singen.

Die VG Musikedition hat die Gema deshalb beauftragt, die Gebühren einzufordern. Die beiden Institutionen arbeiten aber unabhängig voneinander.

Briefe an Kindergärten

Die Gema verschickt aus diesem Grund seit einem Jahr Briefe an Kindergärten und erläutert die Rechtslage. Darin steht, Kindergärten, sollten 56 Euro pro 500 Kopien zahlen. Dieser Brief wurde von vielen Kindergärten offenbar als Mahnung verstanden. Also eine Art Drohung – nach der Devise: Wenn ihr nicht zahlt, gibt es Ärger.

Bleibt die Frage, ob es zu Problemen führt, wenn Kindergärten nicht zahlen. Auf taz.de findet sich ein Interview  mit dem Geschäftsführer der VG Musikedition Christian Krauss. Er verneint die Frage. Das Ziel der Aktion sei vielmehr gewesen, die Kindergärten darauf hinzuweisen, dass bisher illegal kopiert wurde. Diese 56 Euro seien zumutbar und ein Angebot, in Zukunft rechtlich einwandfrei zu handeln.

Sozialverbände und Politiker regen sich auf

Halten wir fest: Das Kopieren von Liederzetteln in Kindergärten ist verboten, zumindest dann, wenn dafür kein Geld bezahlt wird. Weil das so im Gesetz steht, fordert die Verwertungsgesellschaft Musikedition Geld von den Kindergärten. Sozialverbände und Politiker regen sich nun über diese Forderung auf, also über das Umsetzen eines Gesetzes, was ja an sich nicht zu kritisieren ist. Aber trotzdem läuft hier etwas falsch, sonst wäre die Empörung nicht so groß.

Viele Nutzer und Journalisten schreiben, dass Kindergärten für das Kopieren von Liedern zahlen müssten, sei nicht richtig. Aber das Gesetz sieht es so vor. Ist nun also der Gesetzgeber Schuld, der so ein Gesetz verabschiedet hat? Oder ist doch eher die VG Musikedition der Sündenbock, der das Gesetz bis aufs letzte umsetzen will und kein Auge zudrückt?

Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Blogger Stefan Niggemeier und Thomas Stadler sind sich einig. Sie schreiben: Das Gesetz sei falsch.

Wenn die VG Musikedition kritisiert wird, dann wird das Urheberrecht oder die Gesetzeslage gar nicht erwähnt, es wird einfach das Handeln kritisiert. Da gibt es zum Beispiel einen Fernsehbeitrag vom Bayerischen Rundfunk, der auf Youtube zu sehen ist. Das ist zwar kein Kommentar, aber es wird schnell klar, dass die VG Musikedition nicht gut weg kommt

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