Musikabgaben Gema kämpft gegen Pseudonyme
Webschau mit Martina Schulte
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- Es vergeht kaum eine Woche ohne Ärger mit der Gema - Demonstranten protestieren in Berlin gegen eine Neuordnung der Gema-Gebühren. (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)
Weil sich die Mitglieder der Band Texas Radio weigern, ihre echten Namen anzugeben, zieht die Gema vor Gericht.
Die Gema war bis vor Kurzem nur im Bewusstsein von Musikern oder Clubbetreibern präsent. Für den Rest der Bevölkerung war die "Gesellschaft für musikalische Aufführungspraxis und mechanische Vervielfältigung" weit weg. Das hat sich grundlegend geändert. Denn derzeit vergeht keine Woche ohne Gema-Gemecker.
Ärger um die Gema
Da ist der Ärger um die Youtube-Videos, die man in Deutschland nicht sehen kann. Auch die Erhöhung der USB-Stick-Abgabe und die Protestwelle gegen die Tarifreform 2013 sorgten für Negativ-Schlagzeilen. Und gerade erbost sich das Netz, weil die Gema einen gemeinnützigen Verein wegen einer CD mit gemafreier Musik verklagt hat. Es geht um einen Streitwert von 68 Euro.
Die Gema ist keine Behörde, sondern ein Verein, der dem Marken- und Patentamt untersteht. Der Verein setzt pro Jahr durchschnittlich 850 Millionen Euro um. 65.000 Komponisten, Textdichter und Verleger sind als Vereinsmitglieder bei der Gema registriert, organisiert in einer Art "Kastensystem" wie die Berliner Zeitung schreibt.
Die Frage nach dem Pseudonym
Im aktuellen Fall geht es um den gemeinnützigen Verein Musikpiraten und die Produktion einer CD, die unter einer Creative-Commons-Lizenz steht. Das heißt, die Lieder auf der CD dürfen verwendet werden, ohne dass dafür Abgaben an die Gema fällig werden. Der Vorfall, der nun das Gericht beschäftigt, datiert aus dem Juli 2011. Damals haben die Musikpiraten eine CD veröffentlicht, auf der die Ergebnisse eines Musikwettbewerbs für gemafreie Musik zu finden sind. Auf dem Sampler ist unter anderem auch der Song Dragonfly von der Band Texas Radio zu hören.
Für die Gema ein Grund zur Klage. Sie könne bei Pseudonymen nicht überprüfen, ob die Gema nicht eventuell doch Rechte an diesem Song vertrete. Der Verein Musikpiraten vertritt dagegen die Auffassung, das deutsche Urheberrechtsgesetz sehe explizit die Möglichkeit von Pseudonymen und anonymer Veröffentlichung vor und gewähre so veröffentlichten Werken sogar eine 70-jährige Schutzfrist. Für die Gema kommentierte Sprecher Peter Hempel auf ZDNet, dass es sich um einen ganz normalen Freigabevorgang gehandelt habe.
Eine Grundsatzentscheidung
Sollte die Gema mit ihrer Klage Erfolg haben, dann unterliegen in Zukunft anonyme Veröffentlichungen von Liedern grundsätzlich einer Abgabepflicht. Wo die Sympathien im Netz liegen, ist klar. Fefe oder das Kraftfuttermischwerk zeigen wenig Verständnis für die Gema. Vera Bunse sieht auf Carta.info in der Klage am Amtsgericht Frankfurt eine willkommene Gelegenheit, derartige Fälle endgültig zu klären.