Donnerstag, 23. Mai 2013

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Musikpiraten Was die Gema nicht kennt...  

Webschau mit Sebastian Sonntag

Screenshot der Schrift auf einem gesperrten Youtubevideo: Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.
Der eindeutige Hinweis auf die Gema als Sperrgrund gefällt der deutschen Verwertungsgesellschaft gar nicht. (Screenshot Youtube)

vertritt sie trotzdem: Kann der Urheber eines Werkes nicht eindeutig bestimmt werden, gilt die Gema-Vermutung. Heißt im Klartext: Die Gema vertritt den Künstler trotzdem und verlangt für die Aufführung des Werkes Gebühren.

Die Gema vertritt die Rechte von Musikern, Komponisten und Musikverlagen. So sorgt sie zum Beispiel dafür, dass ein Künstler Geld bekommt, wenn seine Werke irgendwo öffentlich aufgeführt werden. Bis vor einigen Jahren eine klar definierte Geschichte. Doch durch das Internet sind neue Ausspielwege hinzugekommen, auf die das Lizenzmodell der Gema nicht so richtig passen will. Rechtsstreitigkeiten sind die Folge.

Freie Kunst für alle

Aktuell liegt sich die Gema mit den Musikpiraten in den Haaren. Die Musikpiraten sind ein eingetragener Verein, der sich für freie Kultur einsetzt. Es geht um alternative Finanzierungskonzepte von Musik und Kunst im Allgemeinen. Denn die Musikpiraten wollen ihre Werke für alle frei verfügbar machen. Gegründet wurde der Verein 2009 von einer Gruppe von Musikern und Mitgliedern der Piratenpartei.

Ein mal im Jahr veranstalten sie den Free! Music! Contest, bei dem nur Künstler mitmachen dürfen, die ihre Werke unter Creative Commons-Lizenz veröffentlichen. Das heißt, die Werke sind zumindest kostenlos als Download verfügbar. Auf ihrem Blog klar-zum-aendern.de stellen die Musikpiraten jedes Jahr einen Sampler zum kostenlosen Download zur Verfügung. Alle Stücke auf diesem Sampler sind unter Creative Commons lizenziert.

Pseudonyme und die Gema-Vermutung

So weit, so gut. Trotzdem gab es mit dem letzten Sampler ein Problem: Denn eines der Lieder wurde von zwei Künstlern unter dem Pseudonym "Texas Radio" veröffentlicht. Wie die Urheber dahinter wirklich heißen, ist nicht bekannt. Weil in diesem Fall nicht nachgewiesen werden kann, dass die Urheber den Song wirklich unter Creative Commons, also zur kostenlosen Verwendung, veröffentlicht haben, gilt die Gema-Vermutung - so zumindest argumentiert die Gema.

Auf Wikipedia ist dazu folgendes zu lesen: "Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. [...] . Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind." Weiterhin beruft sich die Gema darauf, dass sie das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik vertrete - nachzulesen auf dem Blog der Musikpiraten.

Neues Urteil stützt Gema-Vermutung

Der Fall "Texas Radio" ging vor Gericht. Am Dienstag (28.08.2012) fiel das Urteil. Das Amtsgericht Frankfurt am Main folgt der Gema in ihrer Argumentation und stützt damit die Gema-Vermutung. Die Musikpiraten müssen folglich Gema-Gebühren von 68 Euro für den unter Pseudonym veröffentlichten Song zahlen.

Den Musikpiraten geht es nicht um die Gebühren, sondern um eine generelle Regelung. Entsprechend unglücklich sind sie über das Urteil, allen voran Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten. Für ihn ist das Urteil ein "Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative-Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten." In vielen Kommentaren zu diesem Artikel drücken die User zudem ihre Verwunderung darüber aus, dass die Gema scheinbar ein weltweites Recht auf Musik hat.

Ausländische Gema-Mitglieder

Ein anonymer User kommentiert aber auch mit Verständnis für die Gema: "Aber niemand weiß, wer oder was sich hinter dem angemahnten Pseudonym verbirgt. Folglich und da muss ich der Gema leider recht geben, zumindest bei deren Exklusivverträgen und Gegenseitigkeitsverträgen mit anderen internationalen ähnlichen Organisationen kann sich hinter Texas Radio auch ein amerikanisches Gema-Mitglied verbergen.“ Denn die Gema hat Deals mit Verwertungsgesellschaften weltweit und müsste an diese zahlen, wenn beispielsweise ein amerikanischer Künstler in Deutschland einen Song veröffentlicht.

Für die Musikpiraten ist mit dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sie werden wohl in Berufung gehen. Zum einen, weil sie versuchen wollen durchzusetzen, dass man auch anonym gemafreie Musik veröffentlichen darf. Zum anderen, auf diesen Punkt weist der User John auf creativecommons.org hin, könne dadurch vielleicht auch die große Bürokratie der Gema-Meldungen vereinfacht werden. Dann wäre auch der Weg frei für Musikstrukturen außerhalb der Gema.

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