Politik Die Zukunft der Demokratie, Teil 2
Vortrag des Staatsrechtlers Horst Dreier
Horst Dreier stellt das Pro und Kontra der direkten und der repräsentativen Demokratie in ihren feinen Verästelungen vor.
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland werden Formen der direkten Demokratie zwar benannt und grundsätzlich ermöglicht, jedoch nicht im Einzelnen ausgeführt. Ganz anders hingegen sehen das verschiedene Landesverfassungen vor, in denen zum Beispiel Volksbegehren oder Volksentscheide ausdrücklich beschrieben sind.
Horst Dreier beschäftigt sich fortlaufend mit Fragen zur Demokratie, insbesondere mit dem Mehrheitsprinzip, mit dem Rechtsstaat und den Grundrechten, dem Parlament als zentralen Ort der Souveränität und mit neuen sozialen Bewegungen.
Dreier hat an der Universität Würzburg einen Lehrstuhl für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht inne und ist außerdem Herausgeber eines dreibändigen Werkes, das Kommentare zum Grundgesetz enthält.
Logo (ZIF)Der Staatsrechtler sprach auf der Tageskonferenz "Hat Demokratie eine Zukunft?" am 1. Februar 2012. Veranstaltet wurde sie vom Zentrum für interdisziplinäre Forschung an der Universität in Bielefeld.
Dieser Hörsaal wurde ursprünglich am 16.04.2012 gesendet.