Politik Wann aus Streit eine Beleidigung wird
Ein Gespräch mit Wolfgang Büser, Fachjournalist für Zivilrecht
Da kann einer die Fresse seines Parteifreundes nicht mehr sehen und dessen Scheiß nicht mehr hören. Und sagt das auch so. Und könnte zu einem Schmerzensgeld verdonnert werden. Denn das Amt des Politikers schützt vor Strafe nicht.
"Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen!" - "Du machst mit Deiner Scheiße alle Leute verrückt!" - "Ich kann den Scheiß nicht mehr hören", das alles soll Ronald Pofalla, Chef des Bundeskanzleramts, zum CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach gesagt haben, berichtete Spiegel Online. Die Emotionen kochten wegen des Euro-Rettungsschirms hoch. Angeblich haben sich die beiden wieder vertragen haben. Prinzipiell hätte Bosbach dennoch das Recht zu klagen, sagt Rechtsexperte Wolfgang Büser im Gespräch mit DRadio Wissen.
Klarer Fall von Beleidigung
Da die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht von sich aus tätig werde, müsste Bosbach einen Strafantrag stellen. Die Äußerungen von Ronald Pofalla seien ganz klar als Beleidigung zu werten. Von übler Nachrede oder Verleumdung könne man allerdings nicht sprechen.
Wer in einem ähnlichen Fall nicht auf Schadenersatz spekuliert, dem rät Wolfgang Büser die Beleidigung ebenfalls mit einer Beleidigung zu beantworten. In diesem Fall würden sich eventuelle Schmerzensgeldansprüche gegenseitig aufheben.
60 Jahre Parlamentsdebatten - Beitrag der Deutschen Welle
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