Polizei Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Gespräch mit Thomas Feltes, Professor für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft
Sollen Polizisten künftig Namens- oder Nummernschilder auf der Uniform tragen?
In Deutschland gibt es bis heute keine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete. Seit Anfang des Jahres hat Berlin als erstes Bundesland die individuelle Kennzeichnung für Polizisten eingeführt.
Die Polizisten sind verpflichtet, ein Schild mit dem Familiennamen sowie einer fünfstelligen Dienstnummer auf der Uniform zu tragen.
Auch Brandenburg erwägt, eine solche Kennzeichnungspflicht für Polizisten einzuführen. Die Polizei-Gewerkschaft spricht sich gegen solche Schilder auf der Uniform aus.
Über das Pro und Contra dieser neuen Regelung sprechen wir mit Thomas Feltes, Professor für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Weitere Informationen:
Brandenburg will Polizisten kennzeichnen (taz.de, 20.6.2010)
Die Namen des Gesetzes (sueddeutsche.de, 26.11.2010)