Prognosen Schätzungsweise korrekt
Wie exakt Vorhersagen sein müssen - oder auch nicht
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- Versuch und Irrtum: Diese Wand könnte einstürzen. Oder stehen bleiben. (dpa | picture alliance | Vojtech Podstavek)
Falsche Prognosen können verhängnisvoll sein. Das haben die sieben verurteilten italienischen Experten erfahren müssen, die 2009 angeblich das Risiko des Erdbebens in der Stadt L'Aquila verharmlost haben.
Mehr als 300 Menschen kamen bei dem Beben ums Leben - laut Richter Marco Billi haben die Wissenschaftler die Gefahr des Bebens falsch eingeschätzt und tragen somit eine Mitschuld an der Katastrophe. Diese Entscheidung ist höchst umstritten - Journalisten bezeichnen sie als "bizarr" und "empörend". Für den italienischen Physiker Luciano Maini von der Universität Rom ist das Urteil einfach nur "dumm". Der Jurist Max-Emanuel Geis sagt: "Wissenschaftler haben ein Recht auf Irrtum".
Vom Wert der Vorhersage
Obwohl Prognosen lediglich auf einer möglichen Interpretation bestimmter Daten beruhen, haben sie große wirtschaftliche Bedeutung. Für Versicherungen sind sie die Informationen, aus der Policen und Prämien entwickelt werden. Ähnliches gilt für die Wirtschaft: Kein größeres Unternehmen investiert, ohne vorab die voraussichtliche Marktlage zu prüfen. Doch was, wenn sich die Prognose als falsch erweist?
Voll daneben
Stephan Beuting hat Beispiele beachtlicher Fehlprognosen gesammelt
Prognose vs. Realität: Manchmal versagt auch modernste Technik. (Nora Hespers | DRadio Wissen)Entweder setzt sich eine bereits begonnene Entwicklung fort oder nicht, oder es kommt ganz anders. Prognosen sollen nicht mehr und nicht weniger als aus verschiedenen Szenarien das wahrscheinlichste benennen. Manchmal treffen die Vorhersagen zu, häufig aber auch nicht. Stephan Beuting hat ein paar Beispiele für krachende Fehlprognosen zusammengestellt - unter anderen: das Wetter.
"Wissenschaftler haben ein Recht auf Irrtum"
Max-Emanuel Geis, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen, zur Haftbarmachung von Wissenschaftlern
Weil sie die Gefahren des Erbebens von L'Aquila 2009 falsch einschätzten, wurden jetzt italienische Wissenschaftler verurteilt. (Frengo2.0 | flickr | cc by-nc-sa 2.0)Max-Emanuel Geis vertritt die Meinung, ein Wissenschaftler hat ein Recht auf Irrtum, die Erkenntnistheorie bedinge geradezu Falschaussagen in der Grundlagenforschung. Der Wissenschaftsbegriff ist in Artikel 5 des Grundgesetzes geregelt. "Er schützt das Prinzip von Trial and Error," sagt Geis.
Das Interview ist eine Wiederholung vom 05.10.2011.
Wer einmal Recht hatte, hat immer Recht
Wirtschaftswissenschaftler Max Otte gilt als einer der treffsichersten Prognostiker
Die Börsianer am Boden, kaum jemand hatte den Crash kommen sehen. (AP)Er prognostizierte fast als einziger die Finanzkrise von 2007: Max Otte. Ein Jahr zuvor hatte er das Buch: "Der Crash kommt" veröffentlicht - über Nacht avancierte er zum deutschen Star-Ökonom. Medien lobten ihn für seine zutreffenden Prognosen. Otte nutzte die Chance und gründete eine Firma, die vermögende Kunden mit Prognosen über die Entwicklung der Finanzmärkte versorgt.
Das Risiko taxieren
Versicherungsmathematiker Dieter Köhnlein erklärt die Praxis seines Geschäfts
Bei Hochwasser und anderen Naturkatastrophen müssen Versicherungen zahlen. (AP)Versicherungen entwickeln ihre Angebote vornehmlich aus Prognosen. Sie beziehen Statistiken aus verschiedenen Quellen, um das Risiko von Entwicklungen abschätzen und verlässlich absichern zu können. Versicherungsmathematiker Dieter Köhnlein erklärt, wie Versicherer mit geologischen und meteorologischen Vorhersagen umgehen im Blick auf Industriegroßschäden.
Vorsicht ist die Mutter der Prognose
Wissenschaftsjournalistin Dagmar Röhrlich erklärt, welche Folgen das Urteil gegen die Erdbebenexperten von L'Aquila haben könnte
Das Gesetz ist für alle gleich - aber kann man Wissenschaftler für Fehlprognosen bestrafen? (Claudio Lattanzio | dpa/picture-alliance)Drei Jahre nach dem verheerenden Erdbeben in der Region L'Aquila sind sieben italienische Experten wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter befand die Mitglieder einer staatlichen Kommission zur Risikoeinschätzung für schuldig. Sie treffe aufgrund ihrer falschen Gefahreneinschätzung Mitschuld am Tod der über 300 Opfer des Erdbeben vom 6. April 2009.