Protest Acta-Geheimprotokoll veröffentlicht
Webschau mit Thomas Reintjes
-
- Der Protest gegen Acta beschränkt sich nicht auf Demonstrationen. (picture alliance | dpa | Fredrik Persson)
Geheime Unterlagen machen klar: Acta bereitet auch dem EU-Ministerrat Bauschmerzen.
Gegen das Anti-Piraterie-Abkommen Acta sind am vergangenen Wochenende Tausende auf die Straße gegangen. Jetzt haben die Gegner des Abkommens neue Munition bekommen: In Form eines Urteils des Europäischen Gerichtshof und in Form eines veröffentlichten Geheimprotokolls.
Es geht dabei um ein Sitzungsprotokoll einer Expertengruppe des EU-Ministerrates. Die Gruppe beschäftigt sich mit dem internationalen Handel und Urheberrechten, also genau dem Thema, um das es bei Acta geht. Die Gruppe hat sich am 6. Februar getroffen, ein paar Tage vor den Protesten am vergangenen Samstag. Das geheime Protokoll des Treffens liegt der Redaktion von irights.info vor, die es in Auszügen veröffentlicht hat.
Die Nerven liegen blank
Nach Aussage von Alexander Wragge von irights.info wird durch das Protokoll klar, dass die Nerven der EU-Kommission blank liegen. In der Zusammenfassung des Protokolls heißt es: "Nahezu alle MS (Mitgliedstaaten) berichteten von öffentlichen Protesten und baten KOM (die EU-Kommission) um Unterstützung bei der Information der Zivilgesellschaft". Der Vertreter Österreichs soll gesagt haben, "man müsse die Gegner überzeugen und könne nicht einfach deren Argumentation mit dem Hinweis zurückweisen, sie hätten 'keine Ahnung".
In Bedrängnis wird Acta auch von einer Seite gebracht, mit der vorher nicht zu rechnen war – zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt: dem Europäischen Gerichtshof, wie bei Netzpolitik zu lesen ist. Demnach hat der Europäische Gerichtshof gestern geurteilt, "dass es mit bestehendem EU-Recht nicht vereinbar sei, die auf Webservern gespeicherten Daten von Internetnutzern vorsorglich auf Urheberrechtsverletzungen durchsuchen zu lassen."
Allerdings hat dieser Fall gar nicht mit Acta zu tun. Es geht um den Betreiber eines Sozialen Netzwerks, der vom belgischen Pendant der Gema, Sabam, dazu verpflichtet werden sollte, hochgeladene Inhalte zu überprüfen.