Recht und Willkür I Wille und Kür
Der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Horst Dreier betrachtet kritisch den Willkür-Begriff.
Willkür kann Unrecht bedeuten, hat aber auch ihre positiven Seiten.
Der Vorwurf politischer oder staatlicher Willkür ist heutzutage allgegenwärtig in den Medien: Syrien, China, Ägypten - die Liste ließe sich lange fortführen. Aber auch Länder, die in unseren Augen demokratisch sind, werden mit dieser Kritik konfrontiert - auch Deutschland.
Willkür - das Synonym von Unrecht
Willkür gilt also als etwas Schlechtes. Der Duden definiert sie als ein "die allgemein geltenden Maßstäbe, Gesetze, die Rechte und Interessen anderer missachtendes, an den eigenen Interessen ausgerichtetes und die eigene Macht nutzendes Handeln". Der Begriff wird dort sogar als Synonym von Unrecht geführt.
Das war aber nicht immer so: Vom Wortstamm her bedeutet Willkür eigentlich freie Wahl, also eine Willensentscheidung. Und in der Tat ist weder jedes Unrecht Willkür noch jede Willkür unrecht.
In welchem Verhältnis stehen also Recht und Willkür?
Mit dieser Frage hat sich der diesjährige Akademientag der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften befasst, der am 18. Juni 2012 in Hannover unter dem Titel "Recht und Willkür" stattgefunden hat. Dieser Wissenschaftstag wird seit 2007 von den acht in der Union zusammengeschlossenen Wissenschaftsakademien veranstaltet und behandelt je ein gesellschaftlich relevantes Thema aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven. DRadio Wissen war beim Akademientag 2012 Medienpartner.
Verschiedene Facetten der Willkür
Der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Horst Dreier hat mit einer kritischen Betrachtung des Willkür-Begriffs in das Thema eingeführt. Er beleuchtete dabei die staatstheoretischen, rechtsgeschichtlichen, staatsphilosophischen und verfassungsrechtlichen Facetten des Themas und zitierte dafür Beispiele aus der Geschichte.