Recht und Willkür VI Humanitäre Interventionen, Teil 2
Streitgespräch von Christian Tomuschat und Josef Isensee über humanitäre Interventionen zum Schutz der Menschenrechte.
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- Kann gewaltsames Eingreifen in Konflikte wirklich Frieden bringen? (cordydan | flickr | cc by-nc-sa 2.0)
Darf ein Staat oder eine Staatengemeinschaft mit Gewalt eingreifen, wenn in anderen Staaten die Menschenrechte verletzt werden?
Um diese Frage klären zu können, muss zunächst definiert werden, ob Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Das ist oft nicht einfach, weil in solchen Ausnahmesituationen verlässliche Quellen schwer zu finden sind. Aber selbst, wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, sind sich die Staaten einer Staatengemeinschaft nicht immer einig über eine militärische Intervention.
"Humanitäre Interventionen zum Schutz der Menschenrechte"
Die Rechtswissenschaftler Christian Tomuschat und Josef Isensee haben sich der Aufgabe angenommen, die Rahmenbedingungen solcher Einsätze zu klären. In einem Streitgespräch zum Thema "Humanitäre Interventionen zum Schutz der Menschenrechte", moderiert von Christian Star, dem früheren Präsidenten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, gehen Tomuschat und Isensee der Frage auf den Grund, unter welchen Umständen Staaten oder Staatengemeinschaften mit Gewalt in einen Konflikt eingreifen dürfen.