Samstag, 25. Mai 2013

Kultur /

Rechtsphilosophie Schweigepflicht contra Strafverfolgung  

Ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes

Die Pflicht zu Schweigen beschäftigt in Dänemark die Justiz.

Um Foltervorwürfe gegen US-amerikanische Soldaten aufzuklären, soll die Psychologin Merete Lindholm Informationen eines Klienten weitergeben.

Die dänische Psychologin Merete Lindholm bezahlt einen hohen Preis dafür, dass sie an ihrer Schweigepflicht festhält. Die heute 70-jährige Rentnerin hat einen Dänen behandelt, der in Afghanistan für das dänische Militär als Dolmetscher gearbeitet hat und ihr Informationen über die Folterung Gefangener durch US-amerikanische Soldaten im Jahr 2002 anvertraut hat.

Verschiedene gerichtliche Instanzen haben Lindholm seitdem aufgefordert, diese Informationen weiterzugeben, um die Ermittlungen im Folterskandal voranzubringen. Lindholm weigerte sich stets, unter Berufung auf ihre Schweigepflicht. Vergangene Woche hat nun das Kopenhagener Stadtgericht die frühere Militärpsychologin zu einem Tagessatz von knapp 70 Euro verurteilt - drei Monate lang oder bis sie spricht. Doch auch wenn diese Summe -  über 6000 Euro - schwer aufzubringen sein wird für die pensionierte Psychologin, will sie zu dem Fall weiter schweigen.

Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet das Schweigen

DRadio Wissen fragt Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes, wie der Fall zu beurteilen wäre, wenn er sich in Deutschland ereignet hätte. Der Fachanwalt für Strafrecht hat dänische Wurzeln und war an der Gründung der International Criminal Bar (ICB) beteiligt, der Vertretung der zugelassenen Strafverteidiger am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Cordes versichert, er würde genauso handeln wie die Psychologin. Er sieht sich als Verteidiger der Rechtsstaatsprinzipien und der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der europaweit das Recht auf ein faires Verfahren festgelegt ist. Und dieses Recht gebietet seiner Ansicht nach das Schweigen der Psychologin.

Schweigepflicht für verschiedene Berufsgruppen

Die Schweigepflicht zu brechen, ist in Deutschland nach §203 StGB eine Straftat und gilt für verschiedene Berufsgruppen. Ursprünglich war sie eine gesellschaftliche Vereinbarung, die bei den Ärzten ihren Ursprung im Hippokratischen Eid hat.

In der Katholischen Kirche ist das Beichtgeheimnis für Priester bindend und für Anwälte gilt die Vorschrift zum Parteiverrat. Allerdings müssen in der Abwägung zwischen Schweigepflicht und Strafverfolgung viele Details berücksichtigt werden.



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