Regenbogenfamilien Wenn der Alltag nicht nur bunt ist
Über schwule Väter und lesbische Mütter mit Kind
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- Wenn gleichgeschlechtliche Paare eine Familie gründen. (Raphael Perez/ Flickr/ cc by-nc-sa/2.0)
Eine Familie zu gründen, ist für homosexuelle Paare kompliziert: Es gilt juristische und bürokratische Hürden zu überwinden. Samenspende, künstliche Befruchtung, Adoption - vieles ist möglich, aber nicht immer gesellschaftlich akzeptiert.
Das Tagesthema ist eine Wiederholung vom 05.05.2012.
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Eine Regenbogenfamilie, so schreibt der Duden seit 2009, ist eine Familie mit gleichgeschlechtlichem Elternpaar, also eine Familie, die aus zwei Müttern oder zwei Vätern und einem oder mehreren Kindern besteht.
Im Tagesthema erzählen Väter, Mütter und Kinder von ihren Erfahrungen in solch einer Familienkonstellation. Wir erläutern die gesetzlichen Rahmenbedingungen und sprechen mit einem Experten für Erbrechtsfragen bei Regenbogenfamilien.
Papa und Papi
Veronika Grandke hat zwei Väter und ihr Kind besucht
Erst die Bürokratie, dann die Familie: zwei Väter, ein Kind. (Raphael Perez/ Flickr/ cc by-nc-sa/2.0)Fabius lebt in einer Regenbogenfamilie. Er ist zwei Jahre alt und seine Väter heißen Matthias und Christian. Sie sind seit 14 Jahren ein Paar. Und sie sind glücklich. Dass sich ihr Kinderwunsch tatsächlich erfüllt, damit hatten sie lange Zeit nicht gerechnet. Ihre einzige Chance: eine Adoption.
Nach vielen Kursen und einer Menge Bürokratie kam eines Tages ein Anruf vom Jugendamt: "Neben der Euphorie waren auch Momente des Zweifels dabei", erinnert sich Matthias. "Sind wir dem gewachsen? Brauchen wir mehr Zeit?" Veronika Grandke hat die Regenbogenfamilie aus Dresden getroffen.
Einfach geht anders
Die Soziologin Marina Rupp berichtet vom Kinderwunsch homosexueller Paare
Adoption ist schwierig: Auf zehn Bewerber kommt ein Kind. (alanak/ flickr/ cc by-nc-sa/ 2.0)Anonyme Samenspende, künstliche Befruchtung, Adoption - es gibt durchaus Möglichkeiten für homosexuelle Paare, Kinder zu bekommen. Einfach ist das allerdings nicht, denn eine künstliche Befruchtung ist für lesbische Paare in Deutschland nicht möglich. Dieser reproduktionsmedizinische Eingriff ist nur Ehefrauen erlaubt.
Auch schwule Lebenspartner haben es schwer: Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Darum gibt es für schwule Paare nur zwei Wege, wenn sie sich ein Kind wünschen: Entweder sie finden eine Frau, die es ihnen möglich macht, ein Kind zu bekommen. Oder sie adoptieren ein Kind. Allerdings ist die Adoption komplizierter als bei heterosexuellen Paaren. Und die Konkurrenz ist groß: Laut Statistischem Bundesamt kamen im Jahr 2009 zehn Bewerber auf ein Kind. Oft werden Ehepaare vorgezogen.
Meine Mutter und ihre Frau - eine Tochter erzählt
O-Ton-Collage von Bianca Künzel
Schwierige Jugend mit homosexuellen Eltern. (bluemacgirl/ flickr/ cc by-nc-sa/2.0/ deed.de)Wichtige Botschaften kommen eigentlich in Hauptsätzen daher. Doch dass die eigene Mutter lesbisch ist, erwähnte die Protagonistin dieses Berichts häufig nur in einem Nebensatz. Vorsichtig ausgedrückt war das keine einfache Situation für das damals 12-jährige Mädchen, das in unserem Porträt anonym bleiben will. Als es zwei Jahre später ihren ersten Freund kennenlernte, stellt sich heraus, dass dessen Mutter ebenfalls lesbisch ist. Das machte es einfacher, erzählt die junge Frau heute, weil ihr ihre familiäre Situation nicht mehr peinlich sein musste.
Wie sie heute über das Coming-out ihrer Mutter und ihre Patchwork-Regenbogenfamilie denkt, erzählt sie bei DRadio Wissen.
Erbrecht in Regenbogenfamilien
Fachanwalt Stephan Konrad gibt Tipps
Auch in Regenbogenfamilien kann geerbt werden. (VJnet/ Flickr/ cc by-nc/2.0/ deed.de)
Die Definition hört sich eigentlich eindeutig an: Kinder aus einer Ehe sind Erben ersten Grades von Mutter und Vater. Bei Kindern, die innerhalb bestehender Lebenspartnerschaften geboren werden oder adoptiert sind, gibt es weitere Konstellationen. Da kann ein Kind auch von mehr als zwei Elternteilen erben.
Der Bielefelder Fachanwalt Stephan Konrad vom Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten erläutert in Grundzügen die Rechtslage in Regenbogenfamilien.