Sonntag, 26. Mai 2013

Hörsaal /

Jura / Philosophie / Bioethik Menschenwürde in der Medizin - quo vadis?  

Ein Biologe injiziert Spermien in eine Eizelle im Labor eines Zentrums für Fortpflanzungsmedizin in Bremen.
Ein Biologe injiziert Spermien in eine Eizelle im Labor eines Zentrums für Fortpflanzungsmedizin in Bremen. (AP)

Vorträge von der Abschlußkonferenz der ZiF-Forschungsgruppe "Menschenwürde und Medizintechnik" am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF), Universität Bielefeld.

„Menschenwürde in der Medizin – quo vadis?“ - so lautete der Titel einer Konferenz am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) an der Universität Bielefeld. Juristen, Philosophen, Sozialwissenschaftler und Theologen einer interdisziplinären Forschungsgruppe trugen auf dieser Tagung ihre Forschungsergebnisse zusammen.

In dieser Woche senden wir Vorträge und Streitgespräche dieser Veranstaltung. Den Auftakt macht Prof. Eric Hilgendorf, Ordinarius für Strafrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Zu Hilgendorfs Forschungsschwerpunkten zählen die Bereiche Bioethik und Medizinstrafrecht. In seinem Vortrag widmet er sich den vielfältigen Versuchen, den zwischen Recht und Moral angesiedelten Begriff „Menschenwürde“ zu definieren. Eric Hilgendorfs Vortrag heißt „Problemfelder der Menschenwürdediskussion“, gehalten hat er ihn am 19. Mai 2011.

Den zweiten Vortrag hält Dieter Birnbacher, Philosophie-Professor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Als Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer zählt Birnbacher die Fragen der Reproduktionsmedizin zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Auch wenn der Bundestag die darin zur Diskussion stehende Präimplantationsdiagnostik Anfang Juli unter Auflagen zugelassen hat – die Betrachtung der PID als Frage der Menschenwürde ist damit nicht obsolet.

Am Dienstag (26.07.2011) setzen wir unsere Reihe zum Verhältnis von Menschenwürde und Medizin mit einem philosophischen Streitgespräch fort.



Mehr bei DRadio Wissen:

PID - Bundestag stimmt zu
Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf erlaubt die PID künftig, wenn Paare die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit in sich tragen, oder eine Fehl- oder Totgeburt droht.
(Agenda vom 08.07.2011)

Hitparade der PID-Argumente
Leid der Eltern vs. unabsehbare Folgen der Technik
(Agenda vom 14.04.2011)

 

Mehr zum Thema:

Der Bundestag hat entschieden - an der Gesellschaft vorbei
(sueddeutsche.de, 07.07.2011)

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