Social Media Facebook lässt sich "Face" als Marke schützen
Webschau mit Sebastian Sonntag
Um sich Konkurrenz vom Leib zu halten, nutzt Facebook das Markenrecht. Außerdem in der Webschau: der Haftbefehl gegen Julian Assange bleibt bestehen und wie im Netz getrauert wird.
Marc Zuckerberg, der Facebook-Chef und -Gründer, findet es offenbar nicht gut, wenn andere Webseiten so ähnlich klingen wie "Facebook". Schon in der Vergangenheit musste deshalb die Seite Teachbook.com - eine Lehrercommunity – ihren Namen ändern. Mit der Patentierung kann sich Facebook künftig noch besser gegen drohende Konkurrenz schützen. Allerdings kann Facebook nicht einfach jeden abmahnen, der das Wort "Face" im Namen trägt. Der Markenschutz ist an einige Auflagen gebunden. Der Schutz des Begriffes betrifft nur Telekommunikationsdienstleistungen, Chatrooms und andere computergestützte Mitteilungsformen. So heißt es offiziell. Außerdem müssen noch einige Formalitäten geklärt werden und Facebook muss noch eine Gebühr bezahlen. Dann tritt das Markenrecht voraussichtlich Anfang 2011 in Kraft. Eine vorläufige Zusage hat Facebook vom US-Patentamt schon bekommen.
Nun wird bereits darüber spekuliert, wer vom Markenschutz betroffen sein könnte. FaceTime ist ein Name, der dabei immer wieder fällt. Auch könnte der Streit mit dem Satire-Blog "Lamebook" nun in eine neue Runde gehen. Allerdings ist Facebook hier gerade ein bisschen zurückgerudert, berichtet Techchrunch, vielleicht auch, weil in diesem Zusammenhang schon von Zensur (netzpolitik.org und netzwertig.com) die Rede war. Aber Facebook hat offenbar keine Angst, durch seine Politik User zu verlieren, auch wenn gerade das freie Netzwerk Diaspora an den Start gegangen ist.
Einspruch von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen Haftbefehl abgewiesen
Am 18. November wurde gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange in Stockholm ein Haftbefehl erlassen. Ihm wird vorgeworfen, zwei Frauen vergewaltigt oder sexuell belästigt zu haben. Assange selbst bestreitet die Vorwürfe und hat Einspruch gegen den Haftbefehl eingelegt. Dieser Einspruch wurde aber jetzt von einem schwedischen Gericht abgewiesen.
Trauer im Netz
Durch das Netz ändert sich auch die Form der Trauer: Mittlerweile gibt es unzählige virtuelle Friedhöfe, aber nicht nur für Menschen. Auf Memorygarden24.com kann man zum Beispiel um seine verstobenen Haustiere trauern, angefangen beim Wellesittich über Hamster, Hund und Katze bis zum verstorbenen Pferd. Egal ob’s um Menschen oder Tiere geht, die virtuellen Friedhöfe sind immer ähnlich aufgebaut. Ein Beispiel: geh-den-weg.de. Das ist ein kostenloser und interreligiöser Friedhof, das heißt, da darf jeder hin, egal welcher Religion er angehört oder nicht angehört.