soziale Netzwerke Twitter blockiert Neonazi-Account
Webschau mit Michael Gessat
Das soziale Netzwerk hat zum ersten Mal einen Benutzeraccount nur in einem einzelnen Land gesperrt.
Ob Facebook, Google+ oder Twitter - alle Social Networks haben Benutzerregeln, nach denen das Posten von bestimmten Inhalten nicht zulässig ist und zur Sperrung eines Accounts führen kann - der Aufruf zu Hass und Gewalt zum Beispiel, oder die Verfolgung krimineller oder terroristischer Aktivitäten. Und dann gibt es natürlich auch noch Gesetze - nicht nur die der USA, in denen die Social Networks ihren Sitz haben, sondern auch die der Länder, in denen sie aufzurufen sind und User haben. Die Frage ist also schon nicht mehr so einfach, was eigentlich kriminell oder unzulässig ist. Jetzt hat Twitter zum ersten Mal einen Benutzeraccount auf Aufforderung einer Behörde hin blockiert - und die Aufforderung kam nicht etwa aus dem Iran, sondern aus Deutschland - von der Polizei Hannover.
Das Ganze dreht sich um den Twitter-Account einer rechtsradikalen Gruppierung mit dem Namen "Besseres Hannover“. Das Aufforderungsschreiben der Polizei Hannover steht im Netz. Es ist gerichtet an Twitter, Inc., San Francisco, CA, 94103, USA. Twitter hat für solche Fälle Anfang des Jahres eine Spezial-Methode eingeführt und hier jetzt wohl zum ersten Mal eingesetzt, wie auf carta.info nachzulesen ist.
Nur in Deutschland wirksam
Der Account wird allerdings nur in Deutschland “unterdrückt”, wie bei Martin Weigert und Netzwertig nachzulesen ist. Aus allen anderen Ländern kann das Twitter-Konto nach wie vor aufgerufen werden. Und die Sperre lässt sich auch umgehen, indem man schlicht angibt, in einem anderen Land zu sein. Twitter wertet zwar offenbar die IP-Adresse aus, mit der sich der Nutzer eingeloggt hat, die Länderauswahl funktioniert aber trotzdem.
Im Netz wird unterschiedlich auf den Schritt von Twitter reagiert. Thomas Stadler von Internet-Law stellt seinen Blogeintrag unter die Frage "Ist die Twitter-Sperrung Zensur?“ - und beantwortet das dann mit einem klaren "Nein“.
Thomas Stadler verlinkt zum Kollegen Rechtsanwalt Jens Ferner. Der stellt sich folgende Frage in seinem Blogeintrag: "Kann die Polizeidirektion Hannover tatsächlich den Vollzug mit Zwangsmitteln durchsetzen?"
Und der dritte zu dem Fall bloggende Jurist - Udo Vetter vom Lawblog - sieht die Sache praktisch genauso, wie alle anderen Beobachter. Twitter sei der behördlichen Aufforderung nur teilweise nachgekommen. Und auch er fragt sich, was eigentlich passiert wäre, wenn Twitter nicht reagiert hätte.