Sprache Sie können mich mal...
Die Kultur des Beschimpfens
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- Ein "Stinkefinger" kann bis zu 4000 Euro kosten, wenn es zur Anzeige kommt. (picture alliance | dpa | Fredrik von Erichsen)
Götz von Berlichingen ist dank Goethe für eine Beleidigung weltberühmt geworden. Im gleichnamigen Schauspiel sagt er den alles überdauernden Satz: "Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!" Heute vor 450 Jahren ist der echte Gottfried "Götz" von Berlichingen gestorben.
Geflucht, geschimpft und beleidigt wird noch immer. Jedoch regelt das Strafgesetzbuch mit eiserner Hand, was erlaubt ist uns was nicht. Auch wenn das Goethe-Zitat sich heute noch großer Beliebtheit erfreut, sind andere Beschimpfungen aus dem Sprachgebrauch verschwunden. Der "syphilitische Hundsfott“ etwa ist weitgehend ausgestorben, würde aber vermutlich bei Anwendung zu keinem juristischen Nachspiel führen. Anders als einige andere Beleidigungen, die heute üblich sind.
Einen Vorgeschmack bietet unser Trailer zum Tagesthema
Geschimpft wurde offenbar immer, aber in unterschiedlichen Kulturen in jeweils anderer Form. Fluchen ist dabei weit mehr als einfach eine verbale Äußerung - es ist Kulturgut, Ausdruck der psychischen Befindlichkeit und eine besondere Form der Verächtlichmachung seines Gegenübers.
Ich trage einen großen Namen
Götz von Berlichingen heißt wirklich so und redet darüber.
Baron Götz von Berlichingen ist Nachfahre des berühmten fränkischen Reichsritters. (picture alliance | dpa | Franziska Kraufmann)Er ist 18 Generationen nach dem Mann mit der eisernen Hand geboren und trägt denselben Namen: Götz von Berlichingen. Heute kämpft der Nachkomme darum, das Erbe zu verwalten und genügend Einkommen zu generieren, um Burg und Land zu bewirtschaften: Hotel und Museum locken Tausende von Gästen, die dort auch das Original der eisernen Hand sehen können - Götz verlor seine rechte Hand 1504 im Landshuter Erbfolgekrieg.
Für jeden Mist einen Paragrafen
Rechtsexperte Wolfgang Büser erklärt, was erlaubt ist.
Skulptur des Künstlers Ai Weiwei – im Museum straffrei zu bewundern. (picture alliance | dpa | Alex Hofford)Unhöflich dürfen Sie sein. Zumindest juristisch - denn wer dem anderen nicht die Hand zur Begrüßung gibt oder morgens seine Kollegen im Büro nicht grüßt, dem droht zumindest keine Strafe. Anders sieht es aus, wenn Sie ihr Gegenüber haltlos beschimpfen, den anderen in seiner Ehre verletzen, sei es verbal oder mit Gesten. Das Strafgesetzbuch regelt, was erlaubt ist. (Wdh. vom 27.07.2010)
Syphilitischer Hundsfott
Der Direktor des Instituts für Deutsche Sprache weiß, seit wann wir schimpfen.
Comics machen's möglich – die völlig jugendfreie Form der Beschimpfung. (Perfectino Coatings | Wikimedia CC | CC BY-NC-SA 2.0 | bearbeitet von DRadio Wissen)Es gibt Beschimpfungen, mit denen wir Luft ablassen und die etwas Befreiendes haben, zum Beispiel, wenn wir uns erschrecken. Es gibt aber auch solche, die schockieren sollen – dazu etwa gehört die ganze Palette der Fäkalflüche. Viele Flüche haben es schon in den Duden geschafft. Ludwig M. Eichinger vom Institut für Deutsche Sprache in Mannheim weiß, seit wann wir schelten und fluchen. Er klärt uns auf über alte und neue Varianten.
Wirtschaftsgespräch: Scheiße, ist das teuer!
Der Strafrechtler Sascha Böttner rechnet uns vor, was Schimpfen kostet.
Der Satz "Du bist ein Arschloch" kann vor Gericht bis zu 1.500 Euro kosten. (picture alliance | dpa | Stratmann Oliver)"Sie Arschloch!" So ein Wutausbruch – egal, ob begründet oder nicht – kann teuer werden. Juristen unterscheiden bei Beschimpfungen zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Was diese feinen Unterscheidungen bedeuten, wie teuer das werden kann und warum es in den Medien richtig teuer wird - das erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Sascha Böttner, Experte für Strafrecht.