Samstag, 25. Mai 2013

Medien /

Terrorismus Terror-Daten für BND und Polizei  

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club vermisst Kontrollmöglichkeiten

Beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird der mutmaßliche Rechtsextreme Holger G. dem Haftrichter vorgeführt.
Hier wird der mutmaßliche Rechtsextreme Holger G. dem Haftrichter vorgeführt. Seine Daten werden in der Antiterrordatei gespeichert. (picture alliance / dpa - Franziska Kraufmann)

Der pensionierter Richter Robert Suermann klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antiterrordatei. Er ist der einzige, der gegen das 2006 beschlossene Gesetz juristisch vorgeht, obwohl es schon damals durchaus umstritten war.

Die Karlsruher Richter, das wurde in der mündlichen Verhandlung deutlich, nehmen die Bedenken Suermanns gegen die gemeinsame Datensammlung von Polizei und Geheimdiensten sehr ernst. Sorge machen dem Kläger und den Richtern vor allem die unklaren Kriterien für die Aufnahme in die Datei. Wer ein Unterstützer von Gewalt ist, und ab wann man als Unterstützer von Unterstützern gilt, ist nicht eindeutig.

Geheimdienst und Polizei arbeiten eng zusammen

Die seit 2007 aktive Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Derzeit sind mehr als 16.000 Personen gespeichert. Das Problem: Die im Nachkriegsdeutschland traditionelle Trennung von Polizei und Geheimdiensten wird durch die Arbeit mit der Datei aufgeweicht.

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club war als technische Sachverständige bei der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei dabei. Das Verfahren läuft weiter.



Mehr bei DRadio Wissen:

Vorratsdaten: Ultimatum verstrichen
Jürgen Kuri erläutert im c't-Gespräch die Stillhaltetaktik der Bundesregierung.
(Medien vom 30.04.2012)

Weitere Informationen:

Chaos Computer Club: Kontrolle gibt es bei der Antiterrordatei kaum
(zeit.de vom 07.11.2012)

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