Freitag, 24. Mai 2013

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Trojaner Schnüffel-Software an der Schule  

Webschau mit Michael Gessat

Ein Trojanisches Pferd in Schwarz-rot-gold steht vor einer hölzernen Tür.
Erst stand der Bundestrojaner vor der Tür, nun droht mit dem Schultrojaner die nächste Schnüffel-Software. (maha-online/ Flickr/ CC BY-SA 2.0)

Schultrojaner sollen etwaige Urheberrechts-Verstöße auf Schul-PCs erkunden, Spieletrojaner wollen Raubkopierer von Computer-Spielen erwischen.

Der listenreiche Odysseus hat sich vor ziemlich langer Zeit den Trick ausgedacht, wie er und seine Mitstreiter hinter die unüberwindlichen Mauern der Stadt Troja gelangen konnten, um dort die Entführung der schönen Helena zu rächen und die Bevölkerung abzumurksen, näheres wahlweise bei Homer, bei Raoul Schrott oder bei Wolfgang Petersen.

Auf jeden Fall ging die Sache so: Die Trojaner fanden das Holzpferd, in dem ja damals ein kleiner Kommandotrupp der Griechen versteckt war, so schmuck, dass sie es selbst durch die Tore in ihre Stadt hineinzogen.

Trojanische Pferde auf Bits und Bytes

Heutzutage besteht ein "trojanisches Pferd“ nicht mehr aus Holz, sondern aus Bits – der Begriff steht für ein Programm, das man sich auf den Rechner holt und das dort klammheimlich irgendetwas Fieses anstellt. Schnüffeln und Daten per Internet abgreifen zum Beispiel. Onlinebanking-Trojaner kennt man schon länger, dann hat der Bundestrojaner für Aufregung gesorgt, jetzt rollen Schul- und Spieletrojaner auf uns zu.

Schnüffeln an der Schule

Beim "Schultrojaner“ die gute Nachricht vorweg: Den gibt es noch gar nicht. Aber es soll ihn bald geben, hat  Netzpolitik.org entdeckt. Es geht um einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen - und die Vereinbarung mit den Schulbuchverlagen soll mit einer Kontrollsoftware auf Schulservern stichprobenartig überprüft werden. Beckedahl bezweifelt, dass sich die Software wie geplant datenschutzrechtlich sauber umsetzen lässt und kritisiert die Haftungsrisiken für die Lehrer.

"Keine gesetzliche Grundlage"

Thomas Stadler von Internet-Law.de erklärt etwas genauer, um was es juristisch überhaupt geht in dem Vertrag: um die in engen Grenzen zulässige Vervielfältigung "kleinerer Teile eines Werkes“ für den Unterrichtsgebrauch. Auch Stadler hat erhebliche Bedenken, wie die geplante technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit aussehen soll, und sieht keine gesetzliche Grundlage, Lehrer und Schüler zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Privatunternehmern zu überwachen oder auszuspionieren.

In diese Kerbe schlägt auch die Piratenpartei: "Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium“

Auf  behördlicher Seite, in den Kultusministerien etwa  scheint das Ganze noch gar nicht so recht bekannt zu sein – wie Markus Beckedahl in einem Update auf Netzpolitik.org vermeldet. Die TAZ hat eine Stellungnahme vom Sprecher des "Verbandes der Schulbuchverlage“ erhalten – der hält das Ganze für unproblematisch.

Game-Raubkopierer im Visier

Auch beim "Spieletrojaner" sind Raubkopierer im Visier: Publisher wie  Electronic Arts haben tatsächlich das Problem, dass sich sofort nach dem Erscheinen eines neuen Computerspiels eifrige Cracker daran machen, den Kopierschutz auszuhebeln. Im technischen Wettlauf mit den Kopierschutz-Knackern setzen die Anbieter nun auf immer umfassendere Schutzmaßnahmen - für ehrliche Käufer mittlerweile ein ausgemachte Zumutung.

Schon im Jahr 2005 hatte sich Sony BMG mit einem Rootkit-Kopierschutz letztlich massiv in die Nesseln gesetzt – das Ganze hatte Sammelklagen vor US-amerikanischen Gerichten ausgelöst. Jetzt wandelt EA auf Sonys Spuren, auch hier lässt sich der Anbieter die umfangreiche Überwachung des User-PCs in den Lizenzvereinbarungen absegnen -  rechtlich zulässig und rechtlich wirksam ist das aber trotzdem noch lange nicht. Laut Spiegel Online verlangt nun auch die zuständige Datenschutzbehörde NRW eine Stellungnahme von Electronic Arts.

Die erbosten Computerspieler werten "Battlefield 3“ bei Amazon wegen der Schnüffelei ab, mittlerweile beginnt das Unternehmen zurückzurudern - aber nur, was die Formulierungen in den Lizenzbedingungen angeht. An der Schnüffel-Software selbst soll sich nichts ändern, sie wird auch bei den kommenden Titeln von EA obligatorisch sein. Auf persönliche Daten werde aber weder zugegriffen noch würden diese gesammelt, so ein Unternehmenssprecher gegenüber Spiegel Online.  

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Kommentare 1 - 1 von 1

  • 1. Schultojaner

    Was wird passieren? Hacker werden den Tojaner kapern, damit in den Schulcomputer eindringen, den Schülern die Noten verbessern und den Lehrern das Gehalt erhöhen. ;-)

    limo 01.11.2011 20:18 Uhr

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