Samstag, 18. Mai 2013

Globus /

Tschechien Kein Recht auf eine Hausgeburt  

Silja Schultheis über den Streit zwischen Hebammen und Ärzten in Tschechien

Ein Baby in einem weißen Tragetuch, man sieht nur die Füße. Das Kind wird bei einem Hausbesuch einer Hebamme gewogen.
Hausbesuch einer Hebamme: Ein Baby wird gewogen. (Waltraud Grubitzsch picture alliance / ZB)

Die Präsidentin des tschechischen Hebammenverbandes wurde zu einem Berufsverbot und einer hohen Geldstrafe verurteilt - wegen einer missglückten Hausgeburt.

Ivana Königsmarková ist die Präsidentin der tschechischen Hebammenunion. Ende 2011 wurde sie zu einem fünfjährigen Berufsverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 120.000 Euro verurteilt. Ihr wird zur Last gelegt, bei einer komplizierten Hausgeburt nicht rechtzeitig ins Krankenhaus gefahren zu sein. Das Neugeborene erlitt bei der Geburt schwere Schäden und starb 20 Monate später an den Folgen. Die Hebamme sagt, die gleichen Komplikationen mit denselben Folgen hätten auch bei einer Geburt in einer Klinik auftauchen können.

Mehr Rechte für Hebammen?

Sie kämpft - trotz Berufsverbots - weiter für die Rechte der Hebammen in Tschechien. Denn de facto dürfen Hebammen in Tschechien keine Hausgeburten durchführen. Es sei denn, sie haben die gleichen technischen Voraussetzungen wie in einer Geburtsklinik. Im ganzen Land gibt es nur ein Geburtshaus. Ärzte fordern von den Hebammen, dass sie Geburten nur unter ärztlicher Aufsicht leiten dürfen. Ivana Königsmarková sagt dazu: "Für die meisten Menschen hier ist alles, was der Herr Doktor sagt, heilig. Und deshalb übernimmt die Gesellschaft einfach die Argumente der Ärzte."

Ein Recht auf Hausgeburten

Ivana Königsmarková hat Berufung gegen ihr Urteil eingelegt. Im Notfall will sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Auch Mütter und werdende Mütter setzen sich für ein Recht auf Hausgeburten ein. Eine Frau hat sogar Klage beim Europäischen für Menschenrechte eingelegt.



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