Freitag, 24. Mai 2013

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Urheberrecht Befristeter Schutz  

Webschau mit Konstantin Zurawski

Eine Bibliothek
Bibliothek - die Lücke des 20.Jahrhundert lässt sich hier nicht ausmachen. (Paul Lowry | flickr.com | Paul Lowry)

Wie lange soll das Urheberrecht gelten? Im Netz ist eine hitzige Diskussion entbrannt.

Seit Tagen ist die Diskussion um das Urheberrecht im Gang, losgetreten vor allem durch den Wutausbruch von Sven Regener, befeuert durch viele Repliken, weitergetrieben durch einen offenen Brief dutzender Tatort-Drehbuch-Autoren. Es wird viel durcheinander gewürfelt, keiner weiß so richtig, was der andere eigentlich will. Ein Streitthema lässt sich jedoch klar identifizieren: die Schutzfristen. Zu diesem Thema gibt es drei Haltungen: Verlängern, so lassen wie sie sind oder verkürzen.

Schutzfristen, das beschreibt in diesem Zusammenhang die Zeiträume, in denen das Urheberrecht für ein bestimmtes Werk gilt. Aktuell sind das 70 Jahre post mortem. Kathi Preppner hat auf der Website des Medienmagazins "Journalist" zusammengetragen, was die einzelnen Parteien zu diesem Thema fordern. Kurz zusammengefasst: Grüne, Linke und Piraten sprechen sich für eine Verkürzung der Schutzfristen aus, die anderen Parteien wollen die aktuelle Regelung bestehen lassen.

"Die Lücke des 20. Jahrhunderts"

Eines der wichtigsten Argumente für die Verkürzung des Urheberrechts wird dem Satz "Die Lücke des 20. Jahrhunderts" umschrieben. Auf dem Blog Netzpolitik ist vor ein paar Tagen eine Grafik veröffentlicht worden, die ein US-amerikanischer Professor erstellt hat. Dieser Professor hat bei Amazon nach 2500 zufällig ausgewählten Buch-Titeln gesucht, die als Neudruck, also nicht gebraucht, verkauft werden. Sortiert hat er sein Ergebnis nach Jahrzehnten, in denen die Bücher herausgegeben wurden. Außerdem nach der Anzahl der Buchtitel. Was eindeutig zu sehen ist: Bei Amazon werden die meisten Bücher aus den Jahrzehnten 1890, 1900, 1910 verkauft und dann wieder aus dem Jahrzehnt ab 2000. Der Professor geht davon aus, dass dies an den Schutzfristen liegt. Seine These: Bücher aus den Jahrzehnten 1920 bis 1990 würden nicht mehr als Neu-Druck verkauft, weil für diese Werke noch das Urheberrecht gelte. 

Die Bücher, die in diese Schutzfristen fallen, kann man auch als "verwaiste Werke" bezeichnen, dazu gibt es sogar einen Wikipedia-Eintrag. Was das bedeutet: Der Urheber eines Buches ist tot, eine oder mehrere Personen haben die Urheberrechte geerbt. Allerdings sind diese Erben häufig nicht mehr zu ermitteln. Die Folge: Das Buch kann nicht genutzt werden, weil das Einverständnis der aktuellen Urheber nicht eingeholt werden kann.

 

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