Urheberrecht Fotofallen im Internet
c't-Redakteur Jürgen Kuri erklärt, warum auch selbstgemachte Bilder abgemahnt werden
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- Der hell erleuchtete Eiffelturm bei Nacht - ein schönes Urlaubsfoto - aber urheberrechtlich geschützt. (trixnbooze | Flickr | CC BY-NC-SA 2.0)
Wer bloggt, eine Website hat oder ein Profil in sozialen Netzwerken, kommt kaum darum herum, die Seite mit Bildern aufzuhübschen. Doch auch für selbst geschossene Fotos können Nutzer kostenpflichtige Abmahnungen kassieren.
Wer Fotos im Netz veröffentlicht, muss einige Regeln beachten. Vor allem muss immer der Urheber des Fotos um Erlaubnis gefragt werden. Sein Name muss unter dem Foto stehen.
Obacht beim Sightseeing
Wer selbstgeschossene Fotos ins Netz stellt, muss das Recht am eigenen Bild von abgelichteten Personen beachten und selbst Fotos von Gebäuden dürfen manchmal nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Der bei Nacht beleuchtete Eiffelturm beispielsweise ist urheberrechtlich geschützt.