Dienstag, 21. Mai 2013

Medien /

Urheberrecht Fotofallen im Internet  

c't-Redakteur Jürgen Kuri erklärt, warum auch selbstgemachte Bilder abgemahnt werden

Der Eiffelturm in Paris.
Der hell erleuchtete Eiffelturm bei Nacht - ein schönes Urlaubsfoto - aber urheberrechtlich geschützt. (trixnbooze | Flickr | CC BY-NC-SA 2.0)

Wer bloggt, eine Website hat oder ein Profil in sozialen Netzwerken, kommt kaum darum herum, die Seite mit Bildern aufzuhübschen. Doch auch für selbst geschossene Fotos können Nutzer kostenpflichtige Abmahnungen kassieren.

Wer Fotos im Netz veröffentlicht, muss einige Regeln beachten. Vor allem muss immer der Urheber des Fotos um Erlaubnis gefragt werden. Sein Name muss unter dem Foto stehen.

Obacht beim Sightseeing

Wer selbstgeschossene Fotos ins Netz stellt, muss das Recht am eigenen Bild von abgelichteten Personen beachten und selbst Fotos von Gebäuden dürfen manchmal nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Der bei Nacht beleuchtete Eiffelturm beispielsweise ist urheberrechtlich geschützt.



Mehr bei DRadio Wissen:

Soziale Netzwerke: Facebook und das Urheberrecht
Webschau mit Konstantin Zurawski
(Agenda vom 13.04.2012)

Facebook: Abmahnung für gepostete Inhalte
Webschau mit Sebastian Sonntag
(Agenda vom 30.05.2011)

Weitere Informationen:

Fotofallen: Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web
(heise.de)

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