Dienstag, 21. Mai 2013

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Urheberrechte Leistungsschutzrecht für Presseverleger  

Webschau mit Michael Gessat

Copyleft-Zeichen (Ausschnitt)
Viele Kommentatoren fürchten, dass auch Blogs von einer eventuellen Zahlungspflicht durch das Leistungsschutzrecht betroffen sein könnten. (cc/Zscout370)

Eine Verbesserung des Urheberrechts oder doch wieder eine Einschränkung der Freiheit im Netz?

Am 4. März  tagte der Koalitionssausschuss von CDU und FDP nach langer Zeit einmal wieder. Offenbar hat man sich dabei nur konsensfähigen Themen gewidmet - und einen der beschlossenen Aspekte betitelt netzpolitik.org so "Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition".

Paradoxien der Materie

Die Überschrift ist natürlich polemisch überspitzt, aber was die geplante Einführung bedeutet, ist ohnehin schwer objektiv darzustellen. Stefan Niggemeier, früher für die FAZ, seit einiger Zeit für Spiegel Online tätig und somit als Autor "mit im Boot",  war immer vehement gegen ein Leistungsschutzrecht und beschreibt noch einmal die Paradoxien der Materie.

Pro- und Contra-Argumente lassen sich auch auf der Website der "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL“ studieren – wobei die Abwägung dort mit einem "Contra" endet.

Bedrohung durch die Öffentlich-Rechtlichen

Auch bei DRadio Wissen haben wir das Thema schon einige Male beleuchtet – zum Beispiel im Interview mit der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Angebracht ist an dieser Stelle vielleicht auch eine Art "Disclaimer": Auch in den gebührenfinanzierten Online-Auftritten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehen die deutschen Presseverleger eine ernste Bedrohung für ihr Geschäftsmodell.

Das Geschäftsmodell in den vergangenen Jahren in Bedrängnis geraten: Seit jeher finanzieren sich Print-Erzeugnisse durch eine Mischkalkulation von Verkäufen und Anzeigen. Werbung wandert jedoch mehr und mehr ins Internet ab. Auch die meisten Webauftritte von Zeitungen und Zeitschriften versuchen, sich mit Werbung zu finanzieren – nur wenige wagen ein Bezahlmodell, bei dem die Inhalte nicht mehr frei im Netz stehen.

Gebühren für Teaser-Auflistungen

Nach den Plänen der Koalition sollen zukünftig "gewerbliche Anbieter wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren für die Verbreitung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen" – mit der Verbreitung ist dabei die Auflistung von "Teasern" oder "Snippets" etwa bei Google News gemeint.

Suchmaschinen mit Monopol

Die Suchmaschine könnte nun einfach den Spieß umdrehen und die Presse-Seiten nicht mehr auflisten, kommentieren zahlreiche Tweets und Blogs; dann würde den Webauftritten ein massiver Besucherrückgang drohen. Tatsächlich hatte Google in Belgien schon einmal entsprechend reagiert – angesichts der De-facto-Monopolstellung des Suchmaschinenriesen könnten solche Maßnahmen aber auch massive Sanktionen der EU-Wettbewerbshüter nach sich ziehen.

"Wahlkampfhilfe für die Piratenpartei"

Viele Kommentatoren fürchten, dass auch Blogs von einer eventuellen Zahlungspflicht betroffen sein könnten. Ob das stimmt, wird die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes zeigen – möglicherweise droht zumindest eine latente Rechtsunsicherheit, in welchem Umfang Zitate oder "Snippets" kostenfrei zulässig bleiben werden. Das Fazit der "Netzgemeinde" fällt jedenfalls eindeutig aus – die Koalitionsentscheidung sei eine "Wahlkampfhilfe für die Piratenpartei".

 

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