Vergehen Oops! I did it again
Gespräche mit Wilhelm Heermann (Fundraiser), Markus Schäpe (ADAC) und Michael Kahle (Domvikar) sowie Berichte von Hans-Jürgen Maurus (Zürich), Karla Engelhard (Wien) und Udo Schmidt (Singapur)
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- Kleine Vergehen im Alltag. (Photocapy | flickr.com | CC BY-SA 2.0)
Rauchen im Nichtraucherbereich, bei Rot über die Ampel fahren, nicht immer die Wahrheit sagen: Selten sind das schon Straftaten, aber doch Vergehen, die geahndet werden. Mit Bußgeldern und Auflagen. Die Systeme sind komplex: Gerade soll die Verkehrssünderdatei wieder einmal reformiert werden. Die Katholische Kirche hat ihren Bußkatalog längst abschafft und setzt auf individuelle Bußzumessung.
Wie teuer Beleidigungen werden, entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Die Strafen für kleinere Vergehen fallen im internationalen Vergleich ganz unterschiedlich aus: In manchen Ländern kommt man für kleinere Vergehen ins Gefängnis, für die sich in Köln oder Berlin noch nicht mal die Straßenreinigung interessiert. Wie und ob Bußsysteme und Auflagen wirken und wer davon profitiert, klären wir im DRadio-Wissen-Tagesthema.
Verbotsschilder aus aller Welt (Flickr | iwouldstay | Christian Payne | Brendio CC BY-NC-SA 2.0 | Eileen Delhi CC BY-NC 2.0 | Stefan Heinemann CC BY SA 2.0)
Bußgelder international: Für eine Kippe ins Gefängnis
Berichte von Hans-Jürgen Maurus (Zürich), Karla Engelhard (Wien) und Udo Schmidt (Singapur)
Drachenfliegen ist, wie viele andere Dinge auch, in Singapur verboten. (kewl | flickr | CC BY 2.0)
Welches Fehlverhalten wird in anderen Gesellschaften als besonders verwerflich angesehen und daher drastisch sanktioniert? Und: Helfen härtere Strafen tatsächlich auch mehr? DRadio Wissen blickt nach Singapur und zu den Nachbarn Österreich und der Schweiz. In der Schweiz kommen alte Zeitungen beispielsweise nicht etwa einfach so zum Altpapier, sondern werden ordentlich gestapelt und gebündelt an den Straßenrand gestellt.
Wertvolle Sünder
Ein Gespräch mit Wilhelm Heermann, Fundraiser und Experte für Bußgeldmarketing
Bis zu 200 Euro kann das Überfahren einer roten Ampel nach einer Meldung der "Bild"-Zeitung kosten. (dpa | picture alliance | Frank Rumpenhorst )Geschätzt 120 Millionen Euro werden Jahr für Jahr an Geldauflagen ausgesprochen und an gemeinnützige Organisationen verteilt, damit ein Strafverfahren eingestellt wird. Ein dicker Batzen Geld. Unter Fundraisern gibt es dafür Spezialisten. Sie werben für ihre Organisationen ganz gezielt bei Staatsanwälten und Richtern, denn die entscheiden, wer wie viel Geld bekommt.
Den Punktestand im Kopf: Die Verkehrssünderdatei wirkt
Ein Gespräch mit dem ADAC-Verkehrsexperten Markus Schäpe
Mit Bußgeld gegen Raser: Hier in der Nähe von Leonberg. (dpa | picture alliance | Marijan Murat )Pro Jahr werden knapp 5000 Autofahrer im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen, weil sie dauerhaft gegen Verkehrsregeln verstoßen und mit Punkten bestraft werden. Sie verlieren ihren Führerschein auf unbestimmte Zeit. Erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück.
Diese Form der Buße scheint zu funktionieren, denn im internationalen Vergleich schneidet Deutschland in puncto Verkehrssicherheit gut ab, im oberen Drittel. Für den ADAC-Verkehrsexperten Markus Schäpe hat die Flensburger Verkehrssünderkartei ihre Funktion erfüllt.
Buße in der katholischen Kirche
Ein Gespräch mit dem Domvikar des Erzbistums Köln Michael Kahle
Wenn das Internet dem Pfarrer den Job streitig macht: Beichten kann man auch im Netz. (Emilio Labrador | Flickr | cc-by-2.0)
Bußen werden in der katholischen Kirche individuell ausgesprochen. Der alte Bußkatalog ist abgeschafft worden. Sünden werden in einer Beichte einem Geistlichen offenbart, der eine Buße ausspricht. Die katholische Kirche sanktioniert die Sünden der gläubigen Katholiken in abgestufter Form. Ein regelrechter Bußgeldkatalog existiert nicht mehr, Bußen werden individuell ausgesprochen.
Aber ist die Beichte mit anschließender Buße noch von so großer Bedeutung wie früher? Kritiker der Kirche sehen darin ein Instrument der Gängelung, vielleicht sogar der Unterdrückung. Doch gläubige Katholiken fühlen Erleichterung, wenn sie ihre Verfehlungen jemandem erzählen, der zur grundsätzlichen Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet ist.
Beleidigung ist strafbar
Ein Gespräch mit dem Rechtsexperten Wolfgang Büser
Am Virginia Beach Strip in den USA ist Fluchen verboten. (rtgregory | flickr | CC BY 2.0)"Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen!" "Du machst mit Deiner Scheiße alle Leute verrückt!" – das alles soll, laut Spiegel Online, Ronald Pofalla, Chef des Bundeskanzleramts, zum CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach im Oktober 2011 gesagt haben. Prinzipiell hätte Bosbach klagen können, sagt Rechtsexperte Wolfgang Büser im Gespräch mit DRadio Wissen.
Da die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht von sich aus aktiv werde, hätte Bosbach einen Strafantrag stellen müssen. Die Äußerungen von Ronald Pofalla seien ganz klar als Beleidigung zu werten. Von übler Nachrede oder Verleumdung könne man allerdings nicht sprechen. Wer in einem ähnlichen Fall nicht auf Schadenersatz spekuliert, dem rät Wolfgang Büser, die Beleidigung ebenfalls mit einer Beleidigung zu beantworten. In diesem Fall würden sich eventuelle Schmerzensgeldansprüche gegenseitig aufheben.
(Dieser Beitrag ist die Wiederholung eines Interviews vom 04.10.2011)
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