Sonntag, 19. Mai 2013

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Vergehen Oops! I did it again  

Gespräche mit Wilhelm Heermann (Fundraiser), Markus Schäpe (ADAC) und Michael Kahle (Domvikar) sowie Berichte von Hans-Jürgen Maurus (Zürich), Karla Engelhard (Wien) und Udo Schmidt (Singapur)

Zwei Verbotsschilder - eines untersagt das Füttern von Tauben (links) und eines das Urinieren in der Öffentlichkeit.
Kleine Vergehen im Alltag. (Photocapy | flickr.com | CC BY-SA 2.0)

Rauchen im Nichtraucherbereich, bei Rot über die Ampel fahren, nicht immer die Wahrheit sagen: Selten sind das schon Straftaten, aber doch Vergehen, die geahndet werden. Mit Bußgeldern und Auflagen. Die Systeme sind komplex: Gerade soll die Verkehrssünderdatei wieder einmal reformiert werden. Die Katholische Kirche hat ihren Bußkatalog längst abschafft und setzt auf individuelle Bußzumessung.

Wie teuer Beleidigungen werden, entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Die Strafen für kleinere Vergehen fallen im internationalen Vergleich ganz unterschiedlich aus: In manchen Ländern kommt man für kleinere Vergehen ins Gefängnis, für die sich in Köln oder Berlin noch nicht mal die Straßenreinigung interessiert. Wie und ob Bußsysteme und Auflagen wirken und wer davon profitiert, klären wir im DRadio-Wissen-Tagesthema.

Verbotsschilder aus aller Welt: von Pudeln über Waffen, Kutschen, Bikinis bis hin zum Pinkeln. Verbotsschilder aus aller Welt (Flickr | iwouldstay | Christian Payne | Brendio CC BY-NC-SA 2.0 | Eileen Delhi CC BY-NC 2.0 | Stefan Heinemann CC BY SA 2.0)

 

 Bußgelder international: Für eine Kippe ins Gefängnis
Berichte von Hans-Jürgen Maurus (Zürich), Karla Engelhard (Wien) und Udo Schmidt (Singapur)

Das Bild zeigt ein Verbotsschild, demzufolge es am Strand von Singapur verboten ist, Drachen steigen zu lassen. Drachenfliegen ist, wie viele andere Dinge auch, in Singapur verboten. (kewl | flickr | CC BY 2.0)

Welches Fehlverhalten wird in anderen Gesellschaften als besonders verwerflich angesehen und daher drastisch sanktioniert? Und: Helfen härtere Strafen tatsächlich auch mehr? DRadio Wissen blickt nach Singapur und zu den Nachbarn Österreich und der Schweiz. In der Schweiz kommen alte Zeitungen beispielsweise nicht etwa einfach so zum Altpapier, sondern werden ordentlich gestapelt und gebündelt an den Straßenrand gestellt.

 

Wertvolle Sünder
Ein Gespräch mit Wilhelm Heermann, Fundraiser und Experte für Bußgeldmarketing

Jemand hält vier 50-Euroscheine neben eine rote Ampel.Bis zu 200 Euro kann das Überfahren einer roten Ampel nach einer Meldung der "Bild"-Zeitung kosten. (dpa | picture alliance | Frank Rumpenhorst )Geschätzt 120 Millionen Euro werden Jahr für Jahr an Geldauflagen ausgesprochen und an gemeinnützige Organisationen verteilt, damit ein Strafverfahren eingestellt wird. Ein dicker Batzen Geld. Unter Fundraisern gibt es dafür Spezialisten. Sie werben für ihre Organisationen ganz gezielt bei Staatsanwälten und Richtern, denn die entscheiden, wer wie viel Geld bekommt.

 

 

Den Punktestand im Kopf: Die Verkehrssünderdatei wirkt
Ein Gespräch mit dem ADAC-Verkehrsexperten Markus Schäpe

Eine Polizeibeamtin hat auf einem Autobahnparkplatz in der Nähe von Leonberg (Landkreis Böblingen) einen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in der Hand, während ihr Kollege einem Autofahrer eine Quittung über ein bezahltes Bußgeld aushändigt.Mit Bußgeld gegen Raser: Hier in der Nähe von Leonberg. (dpa | picture alliance | Marijan Murat )Pro Jahr werden knapp 5000 Autofahrer im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen, weil sie dauerhaft gegen Verkehrsregeln verstoßen und mit Punkten bestraft werden. Sie verlieren ihren Führerschein auf unbestimmte Zeit. Erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück.

Diese Form der Buße scheint zu funktionieren, denn im internationalen Vergleich schneidet Deutschland in puncto Verkehrssicherheit gut ab, im oberen Drittel. Für den ADAC-Verkehrsexperten Markus Schäpe hat die Flensburger Verkehrssünderkartei ihre Funktion erfüllt.

 

Buße in der katholischen Kirche
Ein Gespräch mit dem Domvikar des Erzbistums Köln Michael Kahle

Ein Pfarrer sitzt in einem Beichtstuhl und wartet auf Kundschaft. Wenn das Internet dem Pfarrer den Job streitig macht: Beichten kann man auch im Netz. (Emilio Labrador | Flickr | cc-by-2.0)

Bußen werden in der katholischen Kirche individuell ausgesprochen. Der alte Bußkatalog ist abgeschafft worden. Sünden werden in einer Beichte einem Geistlichen offenbart, der eine Buße ausspricht. Die katholische Kirche sanktioniert die Sünden der gläubigen Katholiken in abgestufter Form. Ein regelrechter Bußgeldkatalog existiert nicht mehr, Bußen werden individuell ausgesprochen.

Aber ist die Beichte mit anschließender Buße noch von so großer Bedeutung wie früher? Kritiker der Kirche sehen darin ein Instrument der Gängelung, vielleicht sogar der Unterdrückung. Doch gläubige Katholiken fühlen Erleichterung, wenn sie ihre Verfehlungen jemandem erzählen, der zur grundsätzlichen Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet ist.

 

Beleidigung ist strafbar
Ein Gespräch mit dem Rechtsexperten Wolfgang Büser

Das Bild zeigt ein Schild am Virginia Beach Strip  in den USA, demzufolge es verboten ist zu fluchen.Am Virginia Beach Strip in den USA ist Fluchen verboten. (rtgregory | flickr | CC BY 2.0)"Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen!" "Du machst mit Deiner Scheiße alle Leute verrückt!" – das alles soll, laut Spiegel Online, Ronald Pofalla, Chef des Bundeskanzleramts, zum CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach im Oktober 2011 gesagt haben. Prinzipiell hätte Bosbach klagen können, sagt Rechtsexperte Wolfgang Büser im Gespräch mit DRadio Wissen.

Da die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht von sich aus aktiv werde, hätte Bosbach einen Strafantrag stellen müssen. Die Äußerungen von Ronald Pofalla seien ganz klar als Beleidigung zu werten. Von übler Nachrede oder Verleumdung könne man allerdings nicht sprechen. Wer in einem ähnlichen Fall nicht auf Schadenersatz spekuliert, dem rät Wolfgang Büser, die Beleidigung ebenfalls mit einer Beleidigung zu beantworten. In diesem Fall würden sich eventuelle Schmerzensgeldansprüche gegenseitig aufheben.

(Dieser Beitrag ist die Wiederholung eines Interviews vom 04.10.2011)

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Mehr bei DRadio Wissen:

Drecksschwein war zuviel
Über Beleidigungen am Arbeitsplatz
(Meine Zukunft vom 28.12.2010)

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Kommentare 1 - 1 von 1

  • 1. Andere Verhalten, andere Verhältnisse

    Allein in Hamburg sitzen 623 Personen wegen Schwarzfahrens im Gefängnis[0]. In einem Berliner Gefängnis sitzen bis zu einem Drittel, also etwa 150 aller Insassen - allein im Knast Plötzensee, wegen Schwarzfahrens[1]. Ein Schelm, der auf die Idee kommt, die Berliner Verkehrsbetriebe oder etwa die Allianz(Versicherung) könne ja eigene Gefängnisse betreiben, im Sinne Allianz-Gefängnis; mit unterirdischen Gängen zur Allianz-Arena - gradezu imperial. Von zunehmender Verkomplizierung scheinen fast alle Lebensbereiche betroffen; ganz zu schweigen von den Verwaltungsverhältnissen, die in Zahl und Umfang zunehmen. Bei zunehmender Zahl an juristisch verwertbaren Verhalten und Verhältnissen wird rechssicheres Handeln aufwändiger, schwieriger, und zunehmend verunmöglicht. Zu fast aller unser Lasten an unbezahlbarer Arbeitskraft und einmaliger Lebenszeit. Was dabei eigentlich verhindert wird, ist meist 'einfach nur' Leben, Möglichkeiten darin und Chancen dazu. Von frei sich entwickelnden Leben, kann im Großen und Ganzen gar keine Rede mehr sein. Darüber bestimmen exklusive, die Verhältnisse regelnde Verhalten, die fast alle anderen (inklusive) durch Ihre täglichen Verhalten bestätigen. Generation ohne Emanzipation ist De-Generation. [0] Morgenpost, 2.10.2010; ur1.ca/8572n [1] tagesspiegel, 8.Juni 2011; ur1.ca/8573i

    maxen 13.02.2012 12:12 Uhr

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