Samstag, 25. Mai 2013

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Webschau Polizist verklagt Youtube  

Das Video zeigt eine junge Frau, die beim G20-Gipfel in Toronto verhaftet wird. (Screenshot: youtube.de)

von Michael Gessat

Demonstranten wehren sich gegen polizeiliches Vorgehen via Videos - ein Officer schlägt zurück.

Officer Bubbles – kanadischer Polizist verklagt Youtube und Youtube-User

Ein ständiges Vergnügen ist die Arbeit bei der Polizei wahrscheinlich nicht: Bei Demonstrationen müssen die Ordnungshüter notfalls ihre Knochen und Köpfe hinhalten, um die Anliegen des Staates oder der Politik zu vertreten. In Deutschland wird gerade darüber diskutiert, körperliche Angriffe auf Polizisten stärker zu ahnden – für manche Chaoten sind die "Bullen" einfach eine wandelnde Zielscheibe, auf die man mal eben Molotowcocktails wirft oder mit der Stahlzwille schießt. Im diffusen Hass oder Kampf gegen das System.
So weit, so gut – andererseits schießen natürlich auch die Ordnungskräfte mit schöner Regelmäßigkeit weit über das hinaus, was in einer Situation angemessen ist; wie unlängst bei den Demonstrationen gegen Stuttgart 21. Unbeobachtet bleibt polizeiliches Fehlverhalten mittlerweile immer seltener. Die Demonstranten "filmen zurück", notfalls mit ihren Handykameras – und dann landet das ganze blitzschnell im Netz; wo es rasend schnell Verbreitung findet und auch praktischerweise nicht mehr konfisziert, zurückgeholt oder zensiert werden kann.
Vielleicht macht das Arbeiten unter ständiger Beobachtung manch einen Polizisten noch nervöser – beim G20-Treffen in Toronto gelang einem kanadischen Cop jedenfalls die gebotene Balance zwischen Gelassenheit und Demonstration der polizeilichen Autorität ganz und gar nicht: Er drohte einer jungen Frau mit der Verhaftung, wenn ihn eine der von ihr gepusteten Seifenblasen berühren würde. Ein Fernsehteam filmte mit, wie bei Youtube zu sehen:

 

Der Polizist erlangte unfreiwillige Berühmtheit. Jetzt hat der das Videoportal und 25 Youtube-User verklagt. Gerade bei den G20-Treffen und den dabei aufgeblasenen Sicherheitsmaßnahmen kommt es regelmäßig zu Gewaltaktionen – militante Globalisierungsgegner sind daran nicht ganz unschuldig. In Kanada hat der relativ harmlose Bubbles-Vorfall im Kontext anderer polizeilicher Aktionen eine gewisse Symbolwirkung erlangt, wie dieses Video zeigt.

 

Lebkuchen-Boykott und Cheftickets bei Facebook

Verbraucherministerin Ilse Aigner hat den englischen Begriff social media kürzlich wörtlich übersetzt verwendet und missverstanden, als sie zur letzten Facebook-Lücke kommentierte: "Es ist geradezu grotesk, wenn ein Netzwerk, das sich sozial nennt, sein Profitstreben permanent über die Privatsphäre seiner Mitglieder stellt." Aber falsche Freunde gibt es ja bei Facebook zuhauf. Apropos Profitstreben: Die sogenannten sozialen Medien sind nicht nur zum ziellosen und subjektiven Herumschwafeln da, sondern auch für die ganz wichtigen Dinge im Netz  – so auch für Werbung. Da kommt man ganz cool und krass an den jungen Kunden heran. Aber der will nicht nur angequatscht werden, sondern auch wieder zurückquatschen – und darauf wiederum eine Reaktion bekommen. Dafür müsste ein Unternehmen allerdings Manpower bereitstellen, im eigenen Haus oder bei Serviceunternehmen, und sich wenigstens gelegentlich zu Wort melden. Bei der "Chefticket-Aktion" der Deutschen Bahn ist das offenbar nicht vorgesehen, wie der PR Blogger bemängelt.

Auf Facebook kann man allerdings nicht nur zum Konsum aufrufen, sondern auch zum Nicht-Konsum. Der Münchener Journalist Harry Luck fordert in der Gruppe Kein Lebkuchen vor dem 1. Advent die strikte Eingrenzung jahres- und festzeitlich bedingter Ernährungstraditionen. Hoffentlich handelt er sich damit keinen juristischen Gegenschlag der Süßwaren- und Gebäckhersteller ein.

Appell ans schlechte Gewissen - Die Abmahn-Faker

Hand aufs Herz – welcher Internetuser hat nicht vielleicht mal ein Musikstückchen irgendwo heruntergeladen, oder ein Filmchen gar – ob das Raubkopieren nun eher ein Kavaliersdelikt ist oder der Niedergang der Musik- und Filmindustrie, darüber streitet sich das Netz und bringt quasi als Nebenprodukt gleich eine ganz neue waschechte Partei hervor. Speziell wenn man nicht nur down-, sondern auch uploaded, verhält sich die Industrie – vulgo Contentmafia – weiterhin recht humorlos, mahnt ab, verlangt Schadensersatz und lässt Strafen verhängen; wenn auch hierzulande noch nicht in so sportlicher Höhe wie in den USA. In jedem Fall freuen sich die Anwälte, die kräftig mitverdienen; die Mitwirkung an der Rechtspflege verkehrt sich bei so manchem Robenträger oder mancher Robenträgerin in pure Abzockerei oder schlicht Betrug.

Guten juristischen Rat wiederum kann man meist brauchen, wenn einem so eine Abmahnung ins Haus flattert – oder in die Emailbox, wie in den vergangenen Tagen bei zigtausend deutschen Internetusern. "Ermittlungsverfahren gegen Sie" titelte darin angeblich der bekannte Hamburger Rechtsanwalt Florian Giese. Und dann gab es noch ein großzügiges Angebot: Gegen Zahlung von 100 Euro könne man das Verfahren schnell aus der Welt schaffen. Die Aufregung war groß, bei den angemailten Usern und bei dem Rechtsanwalt selbst – die Aktion war ein Fake. Zum einen hatten die Ganoven nämlich die Website von Florian Giese eins zu eins nachgebaut und unter einer ähnlich aussehenden Domain.

Zum anderen sollten die Zahlungen zur "Ermittlungseinstellung“ über einen Prepaid-Dienst erfolgen – eine deutsche Kontonummer konnten die Betrüger ja schlecht angeben, ohne identifizierbar zu werden. Die Sache hat sich mittlerweile im Netz herumgesprochen, eine der beiden Fake-Domains ist bereits aus dem Verkehr gezogen worden.

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Kommentare 1 - 1 von 1

  • 1. Anmerkung zu privaten Videoaufnahmen bei Demonstrationen

    Ungefähr bei der 4 Minuten vor Ende des Beitrages werden "private" Videoaufnahmen erwähnt; ein großer Unterschied zwischen Deutschland und Kanada, sowie vielen anderen Ländern ist, dass dort die Polizisten identifizierbar sind. Ob dies nun per Namensschild geschehen sollte, wogegen man in Deutschland seitens der Politik und Polizei Position bezogen hat, was sich in gewisser Hinsicht auch plausibel untermauern lassen würde, oder eben per eindeutig zuzuordnender Dienstnummer, ist dann eher eine Detailfrage. Kurzum, eine solche Kennzeichung würde ich als begrüßenswert erachten.

    remarque 21.10.2010 19:41 Uhr

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